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Wie und wo kann ich wählen?
Sofern Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie bis zum 24. August 2025 Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Dieser enthält alle weiteren Informationen zu der Urnenwahl oder der Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Bei der Urnenwahl gibt man seine Stimme persönlich in einem Wahllokal ab, indem man den Stimmzettel geheim in einer Wahlkabine mit seiner Wahlentscheidung kennzeichnet und danach in eine Wahlurne wirft. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 - 18 Uhr geöffnet.
Die Briefwahl erfolgt durch Beantragung eines Wahlscheins beim Wahlamt. Beantragt wird diese mithilfe eines QR- Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder mit dem dort rückseitig aufgedruckten Antragsformular. Die Wahlunterlagen werden ausgefüllt und müssen - für alle Wahlberechtigten kostenfrei - per Post rechtzeitig zurückgesendet werden, damit sie am Wahlabend des 14. September 2025 in die (öffentliche) Auszählung der Stimmen einbezogen werden können.