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Wahl ABC Kommunalwahlen
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, also vom 24. bis 28. August 2020 bei der Stadt Münster, Wahlamt, VHS-Forum, Aegidistraße 2, Einspruch einlegen.