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Wahl ABC Kommunalwahlen
Hilfsperson
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Wahlgesetz Ihnen als Wählerin oder Wähler, sich bei der Wahl von einer Hilfsperson unterstützen zu lassen.
Eine Stellvertretung bei der Abgabe der Stimme ist nicht möglich. Wenn Sie nicht Lesen können oder durch körperliche Gebrechen daran gehindert sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dann können Sie sich einer Hilfsperson bedienen. Bei der Tätigkeit der Hilfsperson handelt es sich lediglich um eine technische Hilfeleistung, nicht um eine Stellvertretung. Die Hilfsperson ist daher vollkommen an Ihre Wünsche gebunden.
Sie können die Hilfperson selbst mitbringen oder ein Mitglied des Wahlvorstandes bitten, Ihnen zu helfen.