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Wahl ABC Kommunalwahlen
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und zehn Beisitzern.
Aufgaben sind unter anderem die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge.
Auch das Wahlergebniss wird vom Wahlausschuss festgestellt. Dies ist in § 34 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.