Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung hält sein Dienstleistungsangebot so weit wie möglich aufrecht.
Zu Ihrem eigenen Schutz und zur Vermeidung einer Ansteckung verzichten wir aktuell und bis auf Weiteres überwiegend auf den persönlichen Kundenkontakt.
Nur in zwingend erforderlichen Angelegenheiten und nach telefonischer Absprache mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Beratungstermine vereinbart werden.
Nutzen Sie die am Dienstgebäude "Bahnhofstraße 8-10" angebrachten Briefkästen zur schnellen Abgabe von Unterlagen. Die Briefkästen werden täglich geleert.
Telefonisch erreichen Sie das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung unter der Rufnummer 4 92–64 02.
Ihre Anliegen können Sie schriftlich – auch per E-Mail – erledigen: wohnungsamt@stadt-muenster.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Aus Mitteln des Landes fördert das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Maßnahmen mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkünften zu schaffen. Das Land NRW legt dazu jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf.
Im Wesentlichen werden gefördert:
Mit städtischen Mitteln fördert das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung bauliche Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden, die vor 1995 fertig gestellt worden sind (Altbausanierung), die Überwachung der für den Neubau eines Niedrigenergiehauses erforderlichen Kriterien während der Bauphase (Qualitätssicherung), sowie die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage mit max. 10 Kilowattpeak.
Amt für Wohnungswesen
und Quartiersentwicklung
Bahnhofstraße 8-10, 48143 Münster
Postanschrift: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-64 02
Fax 02 51/ 4 92-77 33
wohnungsamt@stadt-muenster.de
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr