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Wohnraumförderung
Förderung von Maßnahmen im Bestand
Hierunter fallen folgende Förderbausteine:
Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster
Die Stadt Münster fördert vielfältige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet. Durch den verbesserten Wärmeschutz der Gebäude soll Heizenergie eingespart und auf diese Weise ein Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Münster geleistet werden.
Seit 1997 investiert die Stadt Münster in die Altbausanierung und hat für die Bürger einen Fördertopf bereitgestellt. Seitdem wurde das Förderprogramm kontinuierlich erweitert. Heute umfasst es auch Maßnahmen für energieeffiziente Neubauten sowie die Installation von Photovoltaik- und Solarthermischen Anlagen.
Nicht nur die Verringerung des Energieverbrauches und die damit verbundene CO2-Reduzierung sind die positiven Effekte des Programmes. Auch die heimische Wirtschaft wird durch die vermehrte Bautätigkeit nachhaltig unterstützt.
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Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude
- Förderrichtlinien "Klimafreundliche Wohngebäude" (PDF, 737 KB) PDF des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz, 750 KB, nicht barrierefrei
- Weitere Förderprogramme zur Energieeinsparung
- Homepage des Ministeriums MHKBG NRW
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Förderung des Passiven Schallschutzes
Das Förderprogramm zum passiven Schallschutz sieht die Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Rolladenkasten und Lüfter) für Wohngebäude an bestimmten, besonders lärmbelasteten Straßenabschnitten vor. Die erste Fassung des Förderprogramms wurde auf Grundlage des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (V/0687/2017) auf den Weg gebracht. Danach stehen passive Schallschutzmaßnahmen nachrangig zu den Bemühungen eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle und kommen insbesondere in den Maßnahmenbereichen zum Einsatz, wo sonst keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen gesehen werden.
Die Fortschreibung des Förderprogramms zum passiven Schallschutz erfolgt auf Basis des beschlossenen Lärmaktionsplans der 3. Runde für die Stadt Münster (V/0077/2021).
Förderantrag
Mit der Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises (eID-Funktion) kann der Antrag digital und ohne Unterschrift gestellt werden. Alternativ können Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken und in Papierform mit Unterschrift im Orginal einreichen.
Alle weiteren Informationen zum Schallschutzfensterprogramm, beispielsweise den Fördervoraussetzungen und der Höhe der Förderung, entnehmen Sie bitte der Förderrichtline.
- Förderrichtlinie: "Richtlinie zur Förderung des Passiven Schallschutz in Maßnahmenbereichen des Lärmaktionplans für Münster" (PDF, 139 KB)
Antragsformulare Modernisierung Eigentum der NRW.Bank
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW.Bank.
Antragsformulare Modernisierung Mietwohnungsbau der NRW.Bank
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW.Bank.
Abbau von Barrieren
Das Ziel dieses Angebots im Rahmen der Landesförderung ist die Anpassung des Wohnraumangebots an die Erfordernisse des demografischen Wandels. Der Wohnungsbestand soll baulich so umgestaltet werden, dass er möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen und insbesondere auch von älteren Menschen genutzt werden kann. In diesem Sinne werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand von Mietwohnungen ebenso wie in Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert.
Antragsberechtigt für dieses Förderangebot sind sowohl Vermieter von Mietwohnungen als auch Eigentümer/innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Eine Modernisierungsförderung bei selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen kann nur erfolgen, wenn die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus eingehalten werden. Nähere Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie bei den genannten Sachbearbeiterinnen.
Bei Mietwohnungen werden durch die Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen ausgelöst.
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Modernisierungsrichtlinien des Landes NRW
PDF des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, nicht barrierefrei
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Verbesserung der Energieeffizienz
Förderzweck der Landesförderung ist die nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkten CO2-Einsparung im Wohnungsbestand.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwand-, Keller- und Dachdämmung, Einbau wärmedämmender Fenster) und der Verbesserung bzw. dem erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, solarthermischen Anlagen und mechanischen Lüftungsanlagen dienen.
Antragsberechtigt für dieses Förderangebot sind sowohl Vermieter/innen von Mietwohnungen als auch Eigentümer/innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Eine Modernisierungsförderung bei selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen kann nur erfolgen, wenn die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus eingehalten werden. Nähere Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie bei auf dieser Seite genannten Mitarbeiterinnen.
Bei Mietwohnungen werden durch die Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen ausgelöst.
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Modernisierungsrichtlinien des Landes NRW
PDF des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, nicht barrierefrei - Modernisierung von Eigentum
- Infos und Antragsformulare bei der NRW.Bank: www.nrwbank.de/de/themen/wohnen
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Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung
Förderzweck der Landesförderung ist die nachhaltige Verbesserung des Brand- und Einbruchschutzes.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
- der Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch.
- der Einbau oder das Nachrüsten von Türen mit Türspion oder Querriegelschloss.
- die Verriegelung von Fenstern oder Fenster- und Kellertüren.
- das Verbessern der Belichtung am und im Gebäude zum Beispiel durch Bewegungsmelder.
- der Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home) zum Beispiel für optimiertes Bewirtschaften und Steuern des Verbrauchs, für Kommunikation und Vernetzung sowie wohnbegleitende Service- und Assistenzangebote.
- Maßnahmen, die ein Brandschutzgutachten empfiehlt.
Antragsberechtigt für dieses Förderangebot sind sowohl Vermieter/innen von Mietwohnungen als auch Eigentümer/innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Eine Modernisierungsförderung bei selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen kann nur erfolgen, wenn die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus eingehalten werden. Nähere Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie bei den auf dieser Seite genannten Mitarbeiterinnen.
Bei Mietwohnungen werden durch die Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen ausgelöst.
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Modernisierungsrichtlinien des Landes NRW
PDF des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, nicht barrierefrei
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Verbesserung des Wohnumfeldes
Förderzweck der Landesförderung ist die nachhaltige Steigerung der Attraktivität und der Sicherheit des Wohnumfeldes.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
- das Verbessern oder Neugestalten des Wohnumfelds, zum Beispiel Quartiersplätze, Spielplätze, Bolzplätze und Bewegungsfelder für Mietwohnungen auf dem Baugrundstück und im Wohnquartier.
- das Herstellen der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Grundstücks und im Wohnquartier.
- das Verbessern oder Schaffen von alternativen, barrierefrei erreichbaren Nahmobilitätsangeboten für die Hausgemeinschaft (Mietwohnungen) auf dem Baugrundstück und im Wohnquartier, zum Beispiel Abstellanlagen für (Lasten-)Fahrräder, Rollatoren, Kinderwagen.
- das Neugestalten der Eingangsbereiche von Wohnanlagen, zum Beispiel der Um- und Anbau oder Einbau von Portierslogen.
- der Umbau von Räumen oder Wohnungen im Erdgeschoss zu Abstellräumen oder Gemeinschaftsräumen sowie die Neuordnung der Müllbeseitigungsanlagen.
- das Verbessern der inneren Erschließung, zum Beispiel das Durchtrennen langer Erschließungsflure und das (Neu-)Erschließen der geteilten Geschosse durch ein zusätzliches Treppenhaus sowie der Umbau von Kellergeschossen, um Angsträume und schlecht einsehbare Bereiche zu beseitigen.
- bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Lärm.
- das Erstellen von Quartierskonzepten, zum Beispiel für konzeptionelle Beratungsleistungen, sozialplanerische Voruntersuchungen, Beteiligungen oder Befragungen von Bewohnerinnen und Bewohnern im Zusammenhang mit nach dieser Richtlinie geförderten Maßnahmen.
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Modernisierungsrichtlinien des Landes NRW
PDF des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, nicht barrierefrei
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