Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung fördert Wohnheime für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen. Eine Förderung erfolgt mit zinsgünstigen Darlehen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Landschaftsverband und dem Ministerium für Bauen und Verkehr.
Was wird gefördert?
Der Neubau, der Ausbau und die Erweiterung von Wohnräumen in Heimen mit nicht mehr als 24 Plätzen für Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung ständige Betreuung benötigen und nicht selbständig wohnen können.
Wer wird gefördert?
Kommunale Träger, Träger die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, Wohnungsunternehmen und private Investoren.
Wie wird gefördert?
Mit zinsgünstigen Baudarlehen in Form von Förderpauschalen.
Förderpauschalen (Stand: 2010) | |
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je barrierefreier Wohnheimplatz | 27.000 € im Neubau |
20.000 € bei Neubeschaffung im Bestand | |
je rollstuhlgerechter Wohnheimplatz | 32.500 € im Neubau |
25.500 € bei Neubeschaffung im Bestand |
Wo werden die Fördermittel beantragt?
Wohnheimprojekte in Münster sind zunächst hinsichtlich der Bedarfsfeststellung abzustimmen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL). Der formelle Förderantrag ist nach Abstimmung mit dem LWL beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung zu stellen.
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
(donnerstags keine Öffnungszeit am Vormittag!)
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Während der Öffnungszeiten des Amtes sind telefonische Auskünfte nur eingeschränkt möglich.