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Register zur Wohnraum-Identitätsnummer
Informationen zur Kurzzeitvermietung – Wohnraum-Identitätsnummer
Neues Release seit 1. Juli 2026 verfügbar
Seit dem 1. Juli 2026 steht die neue Version (Release 5.3) der Wohnraum-Identitätsnummer zur Verfügung.
Was ändert sich für Sie?
Bei der Beantragung einer neuen Wohnraum-Identitätsnummer über den Onlinedienst erhalten Sie zunächst automatisch eine Wohnraum-Identitätsnummer vom Typ „2“. Diese ermöglicht eine genehmigungsfreie Nutzung für 90 Tage.
Auf Antrag kann weiterhin eine Genehmigung für folgende Typen erteilt werden:
- Typ „1“ für Wohnraum
- Typ „3“ für Gewerberaum
Ihnen entstehen durch diese Umstellung **keine Nachteile**: Die Nutzung unter der zunächst vergebenen Nummer (Typ „2“) ist für bis zu 90 Tage möglich, während ein etwaiger Genehmigungsantrag bearbeitet wird.
Öffentliches Register
Gemäß EU-Verordnung 2024/1028 führt die Stadt Münster ein öffentlich zugängliches Register aller vergebenen Wohnraum-Identitätsnummern. Das Register finden Sie hier:
Register zur Wohnraum-Identitätsnummer
Anträge bis zum 30. Juni 2026
Anträge, die bis zum 30. Juni 2026 gestellt wurden, werden regulär weiterbearbeitet.


