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Bezirksverwaltung West
Kunstobjekte auf dem Kreisel von-Esmach-Straße
Grundsätze für das Aufstellen von Kunstobjekten auf dem Kreisel von-Esmarch-Straße/Roxeler Straße/Busso-Peus-Straße
Die Bezirksvertretung Münster-West hat beschlossen, Künstlerinnen und Künstlern aus dem Stadtbezirk Münster-West die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Kunstwerken (Skulpturen, Plastiken etc.) auf dem Kreisel in der von-Esmarch-Straße/Roxeler Straße/Busso-Peus-Straße zu präsentieren.
Für das Verfahren zur Aufstellung von Kunstwerken gelten die folgenden Gründsätze:
1. Der/Die Bezirksbürgermeister(in) fordert alle künstlerisch tätigen Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk durch Aufruf in der örtlichen Presse dazu auf, sich bei der Bezirksverwaltung-West innerhalb einer bestimmten Frist um eine öffentliche Präsentation ihres Kunstobjektes zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Foto des Kunstwerkes sowie eine deutende Beschreibung inclusive aller technischer Daten (Höhe/Breite des Kunstwerkes et.) beizufügen. Die Höhe des Kunstwerkes soll zur Vermeidung von Sichtbehinderungen in aller Regel 2,00 m nicht überschreiten.
2. Die eingegangenen Bewerbungen werden der Bezirksvertretung-Münster West bekannt gegeben. Über die Auswahl/Reihenfolge des auszustellenden Kunstwerkes sowie den Ausstellungszeitraum (mindestens 6 Monate) entscheidet der Ältestenrat der Bezirkvertretung Münster-West.
3. Der Kreisel wird den Künstlerinnen und Künstlern mit folgenden Auflagen zur Verfügung gestellt:
- Der Kreisel wird dem jeweiligen Künstler für die Dauer der Ausstellung zur kostenfreien Nutzung überlassen. Die Kosten für die Realisierung der Ausstellung sind ausschließlich vom Künstler zu tragen. Bei Beendigung der Ausstellung ist das Kunstobjekt auf eigene Kosten zu entfernen.
- Für die Dauer der Ausstellung übernimmt der Künstler (Nutzungsberechtigte) die Verkehrssicherungspflicht. Für Schäden gegenüber Dritten, die durch das Kunstobjekt entstehen können, haftet der Künstler.
- Das Kunstobjekt ist auf den 5 vorhandenen Punktfundamenten so aufzubauen und abzusichern, dass keine Schäden von ihm ausgehen können. Aus diesem Grunde ist das Kunstobjekt vom Künstler regelmäßig auf Mängel und Beschädigungen zu überprüfen; sofern Mängel und/oder Beschädigungen vorliegen, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
- Für Verlust, Beschädigung etc. des Kunstobjektes wird keinerlei Ersatz, Entschädigung etc. geleistet. Das Risiko liegt ausschließlich bei dem Künstler.
- Die gesetzlichen Vorschriften über den Straßenverkehr (z.B. Vermeidung von Sichtbehinderungen) sind zu beachten.
- Etwaigen Anordnungen der Polizei oder städtischer Bediensteter während des Ausstellungszeitraumes ist Folge zu leisten.