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Bezirksverwaltung West
Zuschüsse an Vereine
Auf Antrag bewilligt die Bezirksvertretung West in Anlehnung an die seit dem 1. Januar 2007 geltenden Richtlinien Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk. Zuschüsse werden bewilligt zu Projekten, einzelnen Veranstaltungen, sonstigen besonderen Aktivitäten und Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Anträge sind in der Bezirksverwaltung West erhältlich und müssen jeweils bis zum 31. März beziehungsweise 30. September des Jahres gestellt sein. Über die Höhe des Zuschusses beschließt die Bezirksvertretung West.
- Antragsvordruck Vereinszuschuss Bezirk West (PDF, 81.0 KB)
- Richtlinien für Vereinszuschüsse im Stadtbezirk West (PDF, 34.9 KB)