Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden die Grundstücke und Gebäude in Karten dargestellt und in Dateien beschrieben.
Das Liegenschaftskataster ist der amtliche Grundstücksnachweis im Sinne der Grundbuchordnung. Es dient als Grundlage für grundstücks-, boden- und raumbezogene Nachweise verschiedener Fachgebiete, wie z. B. Leitungskataster, Grünflächenkataster, Bebauungspläne usw. Darüber hinaus hat das Liegenschaftskataster Bedeutung für die Durchführung von Baumaßnahmen, den Erwerb von Grundstücken und die Eigentumssicherung.
Zur eindeutigen Kennzeichnung der örtlichen Flächen ist das Stadtgebiet in 11 Gemarkungen, diese in ca. 500 Fluren und diese wiederum in rund 100.000 Flurstücke eingeteilt.
Unter Berücksichtigung des Datenschutzes gewährt das Vermessungs- und Katasteramt Einsicht in das Liegenschaftskataster und erteilt Auskünfte und Auszüge daraus.
Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftskarte bildet den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Sie stellt flächendeckend und maßstabsgetreu die Lage und Abgrenzung aller Flurstücke, die Gebäude und wichtige Topographie dar. Die Liegenschaftskarte bildet zusammen mit dem Grundbuch, das beim Amtsgericht geführt wird, den Nachweis über das Eigentum an Grundstücken.
Liegenschaftsbuch
Den beschreibenden Teil des Liegenschaftskatasters bildet das automatisiert geführte Liegenschaftsbuch. Hier sind alle ca. 100.000 Flurstücke in der Stadt Münster u. a. mit ihrer Nummerierung, mit Angaben zur Lage, zur Größe, zur Nutzungsart und zu den Eigentumsverhältnissen gespeichert.
Amtliche Basiskarte (ABK)
Die Amtliche Basiskarte (ABK) löste 2013 die Deutsche Grundkarte (DGK5) ab. Die Karte wird für die Nutzung im Maßstabsbereich zwischen 1:2.500 und 1:10.000 erstellt und ist das Bindeglied zwischen der großmaßstäbigen Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskarten beziehungsweise dem Stadtplan.
Basis für die ABK ist das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Die ABK wird unmittelbar aus den Daten des Liegenschaftskatasters abgeleitet und um wesentliche topografische Daten ergänzt. Inhalte der Karte sind unter anderem Eigentumsgrenzen, Gebäude, Gebäudenutzung, Straßen und Wege, Gewässer, Bodennutzung, Geländeformen und Beschriftungen.
Sie erhalten Ausschnitte aus der ABK als Ausdruck oder als PDF- beziehungsweise Rasterdatei.
Flurstücksverschmelzung
Die Zusammenführung mehrerer Grundstücke im Grundbuch wird Vereinigung genannt. Bei Vereinigungen besteht das Grundbuchamt in Münster in der Regel darauf, dass die Grundstücke in den Abteilungen II (Lasten und Beschränkungen - wie z. B. Wegerechte, Leitungsrechte usw.) und III (Grundschulden, Hypotheken) gleich belastet sind. Anträge auf Vereinigung von Grundstücken sind durch Notare oder durch speziell dafür beauftragte Beamte des Vermessungs- und Katasteramtes oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu beurkunden.