Vermessungstechnische Leistungen
Die Vermessung steht zu Beginn jeder planerischen und baulichen Tätigkeit.
Jeder ist mit ihren Produkten schon einmal in Berührung gekommen, und wenn es nur ein Stolpern über messingfarbene Bolzen auf der Straße war. Denn Vermessen heißt, Dinge auch örtlich kenntlich zu machen. Für Privatpersonen bedeutet das vornehmlich die Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen. Denn um das Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger zu sichern, müssen Lage, Größe und Grenzverlauf von Grundstücken exakt bekannt sein.
Zur Erledigung solcher und ähnlicher Aufgaben steht beim Vermessungs- und Katasteramt ein kompetentes Team aus erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Mit Hilfe hochmoderner Technik wie selbstregistrierenden Tachymetern (zur Winkel- und Streckenmessung), grafikfähigen Feldrechnern (zur Visualisierung der Vermessung) sowie digitalen Nivellieren (zur Höhenmessung) ist es möglich, einen Datenfluss von der Aufnahme im Felde bis zur endgültigen Karte zu realisieren. Auch satellitengestützte Vermessungen mit Hilfe des Global Positioning Systems (GPS) werden seit vielen Jahren mit hoher und höchster Genauigkeit durchgeführt.
Katastervermessungen
Teilungsvermessung
Teilungsvermessungen dienen der Bildung rechtsfähiger Grundstücke. Die neuen Grenzen werden örtlich abgemarkt und vermessen. In einer Grenzniederschrift wird allen von der Vermessung betroffenen beteiligten Eigentümern der neue Grenzverlauf angezeigt und erläutert. Durch Zustimmung der Beteiligten werden die neuen Grenzen festgestellt.
Gebäudeeinmessung
Gebäude sind wegen ihrer Bedeutung in der Planung und dem Rechtsverkehr aktuell im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Die Gebäude werden dazu in ihrem Grundriss mit Bezug zu den Grundstücksgrenzen eingemessen. Bei der örtlichen Vermessung wird auch die jeweilige Nutzung, die Geschosszahl, die Dachform, die Hausnummer und gegebenenfalls der Eigenname des Gebäudes mit erfasst.
Amtliche Grenzanzeige
Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstückes getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
Grenzvermessung
Anders als bei der amtlichen Grenzanzeige werden hier die auf Antrag untersuchten Grenzen wenn nötig abgemarkt und in einer anschließenden Grenzniederschrift allen Betroffenen erläutert, angezeigt und die Abmarkung beurkundet.
Weitere Vermessungen
Amtlicher Lageplan
Für Baumaßnahmen benötigen Sie in der Regel einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag.
Zur Teilung von bebauten Grundstücken wird ebenfalls ein Lageplan für den Antrag auf Grundstücksteilung beim Bauordnungsamt benötigt.
Gebäudeabsteckung
Anders als bei der amtlichen Grenzanzeige werden hier die auf Antrag untersuchten Grenzen wenn nötig abgemarkt und in einer anschließenden Grenzniederschrift allen Betroffenen erläutert, angezeigt und die Abmarkung beurkundet.