Eine Zulassung mit Halterwechsel liegt vor, wenn ein angemeldetes Fahrzeug aus Münster auf einen neuen Halter zugelassen werden soll.
Informationen zu Fahrzeugen, die außerhalb von Münster zugelassen sind/waren, sind unter "Standortwechsel" zu finden.
Bitte vereinbaren Sie für die Zulassung mit Halterwechsel vorab einen Online-Termin.
Für den Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel sind folgende Unterlagen erforderlich:
Zudem ist die Vorlage der "alten" amtlichen Kennzeichen erforderlich, sofern ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll.
Bei der Zulassung auf juristische Personen oder Vereinigungen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, ect. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen. Zusätzlich ist das SEPA-Lastschriftmandat vorab vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Zulassung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster
Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr
Do. 7.30-13.30 Uhr
Do. 15-18 Uhr
Fr. 7.30-12 Uhr
Ausschließlich nur mit Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation.