Als Neuzulassung wird die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges ohne vorherigen Haltereintrag bezeichnet.
Bitte vereinbaren Sie für die Neuzulassung vorab einen Online-Termin.
Für den Antrag auf Zulassung eines Neufahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
Sofern für ein Neufahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, ist dies durch den Hersteller schriftlich zu bestätigen.
Bei der Neuzulassung von ausländischen Fahrzeugen ohne Fahrzeugpapiere kann die Vorführung des Fahrzeuges verlangt werden.
Bei der Zulassung auf juristische Personen, Vereinigungen und Freiberuflern werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, ect. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen. Zusätzlich ist das SEPA-Lastschriftmandat vorab vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Neuzulassung eines Fahrzeuges ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster
Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr
Do. 7.30-13.30 Uhr
Do. 15-18 Uhr
Fr. 7.30-12 Uhr
Ausschließlich nur mit Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation.