Bei Umzug innerhalb Deutschlands kann unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens auf eine Umkennzeichnung verzichtet werden.
Zur Änderung der Fahrzeugpapiere müssen Sie allerdings trotzdem zu uns kommen.
Gleiches gilt ab dem 1.10.2019 bei der Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Halterwechsel.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
Diese Umschreibung bei Mitnahme des Kennzeichens kostet 17,60 - 19,90 Euro.
Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet die Umschreibung 28,20 Euro.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.
Wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug gekauft haben, das mit einem auswärtigem Kennzeichen versehen war, müssen Sie die gleichen Unterlagen wie beim Standortwechsel mitbringen. Die Zuteilung von neuen Kennzeichen ist dann zwingend erforderlich.
Die Umschreibung eines abgemeldeten Fahrzeuges bei Halter- und Standortwechsel kostet 30,20 Euro zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an.
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 5-7
48157 Münster
Ohne Termin:
Mo.-Mi. + Fr. 7.30 Uhr - 12 Uhr
Do. 7.30 Uhr - 14 Uhr
Mit Termin:
Mo.-Mi. 7.30 Uhr - 16 Uhr
Do. 7.30 Uhr - 18 Uhr
Fr. 7.30 Uhr - 12 Uhr