Als Wiederzulassung wird die erneute Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges, welches zuletzt in Münster zugelassen war, bezeichnet.
Informationen zu Fahrzeugen, die außerhalb von Münster zugelassen waren, sind unter "Standortwechsel" zu finden.
Bitte vereinbaren Sie für die Wiederzulassung vorab einen Online-Termin
Für den Antrag auf Wiederzulassung eines Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bei der Zulassung auf juristische Personen oder Vereinigungen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, ect. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen. Zusätzlich ist das SEPA-Lastschriftmandat vorab vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Wiederzulassung eines Fahrzeuges ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich.
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster
Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr
Do. 7.30-13.30 Uhr
Do. 15-18 Uhr
Fr. 7.30-12 Uhr
Ausschließlich nur mit Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation.