Beratung und Förderung

Grafik: Panoramablick auf Münster mit stilisierter Darstellung vom Aasee und der Skyline Münsters
Bildrechte: Stadt Münster

Für Eigentümer*innen

Ab dem 1. Juli 2026 sind Hauseigentümer*innen von Wohngebäuden oder Nicht-Wohngebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu verpflichtet, bei einem Heizungsaustausch die Wärme zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu decken. Für Neubauten gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2024. 

Es gelten unterschiedliche Übergangsfristen nach dem GEG, je nachdem ob es sich um einen Neubau in einem Neubaugebiet oder ein Bestandsgebäude/einen Neubau im Bestandsgebiet (z.B. Baulücke) handelt. Zugleich hängen diese Übergangsfristen unmittelbar mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen: Die Vorgaben im GEG gelten erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. 

Mehr Informationen der Bundesregierung

Für Mieter*innen

Vermieter*innen können die bei einer Modernisierung der Heizungsanlage anfallenden Kosten auf die Mieter*innen umlegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches sehen jedoch eine Deckelung vor: Es dürfen maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter umgelegt werden. Diese Deckelung bezieht sich ausschließlich auf die Modernisierung der Heizungsanlage. Wenn weitere Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann die Miete um insgesamt maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen

Mehr Informationen des Deutschen Mieterbundes

Beratungsangebote

Hauseigentümer*innen können sich an die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale im Haus der Nachhaltigkeit wenden. Themen, zu denen beraten wird, sind:

  • Energetische Sanierung (Gebäude und Heizung)
  • Fördermittel
  • Erneuerbare Energien
  • Heizkostenabrechnung
  • Energiesparen
  • Wärmeschutz

Unternehmer*innen finden hier Informations- und Beratungsangebote. Mit einem guten Energiemanagement und energieeffizienten und gut gewarteten Gebäuden sind Betriebe und Unternehmen ideal für die Zukunft aufgestellt. Auf dem Weg dorthin unterstützen wir sie mit einer großen Bandbreite an gezielten Coaching-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten.

Nutzen Sie auch gern den Infobrief “Unser Klima 2030” und den Veranstaltungsverteiler der Stabsstelle Klima um über aktuelle Beratungs- und Informationsangebote informiert zu werden.

Finanzierungsmöglichkeiten

Die Fördermittel umfassen Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die über Programme von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden. 

Die genauen Förderbedingungen und Antragsverfahren variieren je nach Programm. Weitere Informationen und eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme finden Sie auf der Webseite der Stadt Münster oder bei der Verbraucherzentrale.

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Heizungsoptionen

Die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind technologieoffen. Mehrere Optionen erfüllen die 65-Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe:

  • Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz (perspektivisch dekarbonisiert, so dass sie einen Beitrag zu einer CO2-freien Wärmeversorgung leisten)
  • Einbau von:
    • elektrischer Wärmepumpe
    • Stromdirektheizung
    • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
    • Heizung auf Basis von Solarthermie
    • Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)
    • Gasheizung, die nachweislich erneuerbares Gas nutzt

       

Kontakt

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter! 

Kontaktstelle Wärmeplanung:

Dienstags 10-12 Uhr
Donnerstags 16-18 Uhr

0251/4 92-60 60
waermeplanung@stadt-muenster.de

Zur Webseite der Stabsstelle Klima

Der Weg zur Heizung mit erneuerbaren Energien

Muss ich in meinem Gebäude eine Heizung mit erneuerbaren Energien einbauen? Und welche Heizung kann ich einbauen? Auf diese Fragen gibt der Entscheidungsbaum des Umweltamts  (pdf, 1,54 MB) Antworten.

Über das Netzwerk Altbau-Partner Handwerk finden Sie zudem qualifizierte Handwerksbetriebe sowie Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für eine energetische Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau.