Für Eigentümer*innen
Ab dem 1. Juli 2026 sind Hauseigentümer*innen von Wohngebäuden oder Nicht-Wohngebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu verpflichtet, bei einem Heizungsaustausch die Wärme zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu decken. Für Neubauten gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2024.
Es gelten unterschiedliche Übergangsfristen nach dem GEG, je nachdem ob es sich um einen Neubau in einem Neubaugebiet oder ein Bestandsgebäude/einen Neubau im Bestandsgebiet (z.B. Baulücke) handelt. Zugleich hängen diese Übergangsfristen unmittelbar mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen: Die Vorgaben im GEG gelten erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Für Mieter*innen
Vermieter*innen können die bei einer Modernisierung der Heizungsanlage anfallenden Kosten auf die Mieter*innen umlegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches sehen jedoch eine Deckelung vor: Es dürfen maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter umgelegt werden. Diese Deckelung bezieht sich ausschließlich auf die Modernisierung der Heizungsanlage. Wenn weitere Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann die Miete um insgesamt maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.
Beratungsangebote
Hauseigentümer*innen können sich an die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale im Haus der Nachhaltigkeit wenden. Themen, zu denen beraten wird, sind:
- Energetische Sanierung (Gebäude und Heizung)
- Fördermittel
- Erneuerbare Energien
- Heizkostenabrechnung
- Energiesparen
- Wärmeschutz
Unternehmer*innen finden hier Informations- und Beratungsangebote. Mit einem guten Energiemanagement und energieeffizienten und gut gewarteten Gebäuden sind Betriebe und Unternehmen ideal für die Zukunft aufgestellt. Auf dem Weg dorthin unterstützen wir sie mit einer großen Bandbreite an gezielten Coaching-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten.
Nutzen Sie auch gern den Infobrief “Unser Klima 2030” und den Veranstaltungsverteiler der Stabsstelle Klima um über aktuelle Beratungs- und Informationsangebote informiert zu werden.
Finanzierungsmöglichkeiten
Die Fördermittel umfassen Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die über Programme von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vereint verschiedene Förderprogramme, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich unterstützen. Sie fördert unter anderem die Installation neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizsysteme, Verbesserungen an der Gebäudehülle sowie den Einsatz moderner Anlagentechnik.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
- Das Förderprogramm der Stadt Münster "Klimafreundliche Wohngebäude" (pdf, 566 KB) kann mit weiteren Fördermitteln vom Bund oder Land NRW kombiniert werden.
Die genauen Förderbedingungen und Antragsverfahren variieren je nach Programm. Weitere Informationen und eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme finden Sie auf der Webseite der Stadt Münster oder bei der Verbraucherzentrale.
Heizungsoptionen
Die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind technologieoffen. Mehrere Optionen erfüllen die 65-Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe:
- Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz (perspektivisch dekarbonisiert, so dass sie einen Beitrag zu einer CO2-freien Wärmeversorgung leisten)
- Einbau von:
- elektrischer Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)
Gasheizung, die nachweislich erneuerbares Gas nutzt
Kontakt
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Kontaktstelle Wärmeplanung:
Dienstags 10-12 Uhr
Donnerstags 16-18 Uhr