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Allgemeines Ordnungswesen
Fischereiwesen
Die Stadt Münster wacht als Untere Fischereibehörde darüber, dass Fischerei als dauerhafte, naturerhaltende Nutzung unter Beachtung des Landeskultur-, des Natur- und des Artenschutzes sowie des Tierschutzes betrieben wird.
Weitere Informationen zum Thema Fischerei erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.
- Homepage des Landesfischereiverbandes: www.lfv-westfalen.de
Fischerprüfung
Fischerprüfungen finden in Münster einmal im Jahr statt. Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Verordnung über die Fischerprüfung des Landes Nordrhein-Westfalen in der zuzeit geltenden Fassung durchgeführt.
Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind 60 Fragen eines Fragebogens in den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde zu beantworten. Im praktischen Teil sind anhand vorgelegter Abbildungen sechs Fischarten zu bestimmen und ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen Teil mindestens 45 Fragen, davon mindestes sechs in jedem Fachgebiet, richtig beantwortet sind und im praktischen Teil vier der vorgelegten Fischarten erkannt wurden sowie die Aufgabe zum Angelgerät richtig erfüllt ist.
Ist ein Teil der Prüfung nicht bestanden, hat dies den Ausschluss von der weiteren Prüfung zur Folge.
Die Fischerprüfung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) abzulegen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Münster haben, müssen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Ablegung der Prüfung in Münster beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt 15 €.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung ist spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Die Gebühr für die Fischerprüfung beträgt 50 €. Diese ist bei der Beantragung der Zulassung zur Prüfung zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich mit Bank-/EC-Karte oder per Gebührenbescheid gezahlt werden kann. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Prüfungstermine 2026
Die Fischerprüfung in diesem Jahr wird im Zeitraum Ende November/Anfang Dezember stattfinden. Der genaue Termin wird im September bekanntgegeben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich zur Prüfung anmelden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern gern zur Verfügung:
Manfred Geers: 02 51/4 92-32 13
Anja Mewes: 02 51/4 92-32 26
Vorbereitungskurse
Vorbereitungskurse werden von folgenden Veranstaltern angeboten:
- Achim Frödrich, Siemensstraße 2, 48308 Senden
Schulungsort: Johann-Conrad-von-Schlaun-Gymnasium, Sonnenstraße 18, 48143 Münster
Anmeldungen unter: 0 25 97/6 90 31 07 oder 01 78/7 17 00 67
E-Mail: Achim@Hechtfreunde.de oder www.hechtfreunde.de - Verein für Fischerei und Gewässerschutz "Frühauf“ 1922 e.V. Vorsitzender Karl-Heinz Wortmann
Unterricht im eigenen Schulungsraum: Sprakeler Straße 409, 48149 Münster (ehem. Telekom-Gebäude a. d. Grevener Straße)
Anmeldungen unter Tel. 02 51/52 19 47 (Mi, 18 – 20 Uhr), per Fax unter 02 51/5 34 89 69 oder per Mail-Kontakt unter www.angelverein-muenster.de
Fischerei-Erlaubnis
Zusätzlich zum Fischereischein sind für die einzelnen Gewässer Fischerei-Erlaubnisscheine erforderlich. Sie können in der Regel als Tages- oder Jahreskarten in Zoo- und Angelgeschäften oder direkt bei den Fischereivereinen erworben werden.
Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischereiaufseher/in vorzeigen können.


