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Allgemeines Ordnungswesen
Veranstaltungssicherheit
Sicherheit bei Veranstaltungen im Freien
Bei der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Freien gibt es viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Besonders wichtig ist dabei die Sicherheit der Veranstaltung, die eine wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf darstellt und zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Anzeige einer Veranstaltung im Freien
Um sicherzustellen, dass die Sicherheitsbehörden im Rahmen der Veranstaltungsplanung über Ihre Veranstaltung informiert sind und um die Sicherheitsmaßnahmen Ihrer Veranstaltung prüfen zu können, müssen Sie als Veranstalter*in den folgenden Anzeigebogen ausfüllen und zur Prüfung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen beim Ordnungsamt einreichen.
Anzeigebogen für Veranstaltungen im Freien
Damit die beteiligten Ordnungsbehörden die Sicherheitserfordernisse Ihrer Veranstaltung hinreichend detailliert prüfen können ist es erforderlich, den Vordruck vier Monate vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt einzureichen. Die Vorlage des Anzeigebogens sollte als Datei per E-Mail erfolgen. Ist Ihnen als Veranstalter*in bereits bekannt, dass ein Sicherheitskonzept abgestimmt werden muss (z. B. nach Erfahrungen mit vorangegangenen Veranstaltungen), so kann auf den Anzeigebogen verzichtet und direkt das Sicherheitskonzept vorgelegt werden.
Als Veranstaltung im Freien gelten solche Veranstaltungen, welche zum größten Teil unter freiem Himmel stattfinden und keinen rein privaten Charakter aufweisen. Ausgeschlossen sind beispielsweise private Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, o.ä.
Erforderlichkeit eines Sicherheitskonzeptes
Für welche Veranstaltungen die Abstimmung eines förmlichen Sicherheitskonzeptes notwendig ist, wird in jedem Einzelfall nach Beurteilung der jeweiligen Rahmenbedingungen entschieden. Im Rahmen dieser Entscheidung ist nicht nur die prognostizierte Anzahl der Besucher*innen maßgebend, sondern es können auch Faktoren wie die Gegebenheiten des Veranstaltungsgeländes, die Infrastruktur oder andere Rahmenbedingungen eine Notwendigkeit zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes begründen.
Das Sicherheitskonzept nebst Anlagen ist drei Monate vor der Veranstaltung vorzulegen. Die Vorlage des Anzeigebogens hat als Datei per E-Mail zu erfolgen. Das folgende Mustersicherheitskonzept kann Ihnen bei der Erstellung als Orientierung dienen.
Koordinierungsgremium und zentrale Ansprechperson
Das Koordinierungsgremium setzt sich aus den relevanten Sicherheitsbehörden Feuerwehr, Bauordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Ordnungsamt zusammen. Das Gremium trifft sich regelmäßig zu gemeinsamen Abstimmungsterminen, um die stattfindenden Veranstaltungen sowohl im Vorfeld als auch im Nachhinein zu besprechen.
Die Zentrale Ansprechperson ist beim Ordnungsamt verortet und steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Veranstaltungssicherheit, Anzeigebogen und Sicherheitskonzepte zur Verfügung. Das Ordnungsamt legt die Anzeigebögen den beteiligten Sicherheitsbehörden vor und koordiniert die Abstimmung der Sicherheitskonzepte.
Checkliste zur Veranstaltungsplanung
Die Checkliste soll Sie als Veranstalter/-in dabei unterstützen, Ihre Veranstaltung sowohl sorgfältig als auch sicher planen und durchführen zu können. Je nach Art der Veranstaltung werden einzelne Genehmigungen bzw. Anzeigen und Prüfungen bei unterschiedlichen Ämtern der Stadt und anderen Institutionen erforderlich. Mit der Checkliste erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Stellen Sie für Ihre Veranstaltung ggf. noch kontaktieren müssen. Die Auflistung ist nicht abschließend. Es können je nach Art der Veranstaltung weitere Genehmigungen erforderlich sein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsperson des Ordnungsamtes.
Checkliste für die Durchführung von Veranstaltungen im Freien
Allgemeine Hinweise
Die zu beachtenden Rahmenbedingungen für die Veranstaltungsorganisation und -durchführung ergeben sich aus dem Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.