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Allgemeines Ordnungswesen
Fischereiwesen
Die Stadt Münster wacht als Untere Fischereibehörde darüber, dass Fischerei als dauerhafte, naturerhaltende Nutzung unter Beachtung des Landeskultur-, des Natur- und des Artenschutzes sowie des Tierschutzes betrieben wird.
Weitere Informationen zum Thema Fischerei erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.
- Homepage des Landesfischereiverbandes: www.lfv-westfalen.de
Fischereischein
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung des Scheines ist eine bestandene Fischerprüfung. Der Fischereischein wir für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre erteilt. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Kinder und Jugendliche von zehn bis 15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen, der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers oder einer Fischereischeininhaber/in berechtigt. Jugendfischereischeine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgestellt. Nach Vollendung des 13. Lebensjahres kann die Fischerprüfung abgelegt werden.
Für den Fischereischein fallen folgende Gebühren an:
- Ausstellung des Jugendfischereischeins: 8 Euro
- Ausstellung des Fischereischeins für ein Jahr: 16 Euro
- Ausstellung des Fünfjahresfischereischeins: 48 Euro
Fischereischeine können im Bürgeramt sowie in den Bezirksverwaltungen ausgestellt werden. Dazu ist es erforderlich online einen Termin zu buchen.
Die Ausstellung von Fischereischeinen bei der Unteren Fischereibehörde ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung bzw. Ausstellung von Fischereischeinen kommt eine neue Software zum Einsatz. Zur Verlängerung anstehende Fischereischeine, die vor dem 1.1.2020 ausgestellt wurden, werden daher zwingend neu ausgestellt und können nicht mehr verlängert werden. Bitte bringen Sie deshalb in diesen Fällen bei Anträgen auf Verlängerung als auch grundsätzlich bei Anträgen auf Ausstellung eines Fischereischeines ein Lichtbild mit.
Bestehende Fischereischeine bleiben bis zum Ablauf des Ausstellungszeitraumes gültig.
Fischerprüfung
Fischerprüfungen finden in Münster einmal im Jahr statt. Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Verordnung über die Fischerprüfung des Landes Nordrhein-Westfalen in der zuzeit geltenden Fassung durchgeführt.
Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind 60 Fragen eines Fragebogens in den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde zu beantworten. Im praktischen Teil sind anhand vorgelegter Abbildungen sechs Fischarten zu bestimmen und ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen Teil mindestens 45 Fragen, davon mindestes sechs in jedem Fachgebiet, richtig beantwortet sind und im praktischen Teil vier der vorgelegten Fischarten erkannt wurden sowie die Aufgabe zum Angelgerät richtig erfüllt ist.
Ist ein Teil der Prüfung nicht bestanden, hat dies den Ausschluss von der weiteren Prüfung zur Folge.
Die Fischerprüfung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) abzulegen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Münster haben, müssen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Ablegung der Prüfung in Münster beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt 15 €.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung ist spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Die Gebühr für die Fischerprüfung beträgt 50 €. Diese ist bei der Beantragung der Zulassung zur Prüfung zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich mit Bank-/EC-Karte oder per Gebührenbescheid gezahlt werden kann. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
- Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (PDF, 70.4 KB)
Prüfungstermine 2024
Für die diesjährige Fischerprüfung sind folgende Termine vorgesehen:
- Theoretischer Teil: Montag, 25. November 2024
- Mündlich/Praktischer Teil: ab Montag, 2. Dezember 2024
- Anmeldeschluss: Montag, 28. Oktober 2024
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern gern zur Verfügung:
Manfred Geers: 02 51/4 92-32 13
Anja Mewes: 02 51/4 92-32 26
Vorbereitungskurse
Vorbereitungskurse werden von folgenden Veranstaltern angeboten:
- Achim Frödrich, Siemensstraße 2, 48308 Senden
Schulungsort: Johann-Conrad-von-Schlaun-Gymnasium, Sonnenstraße 18, 48143 Münster
Anmeldungen unter: 0 25 97/6 90 31 07 oder 01 78/7 17 00 67
E-Mail: Achim@Hechtfreunde.de oder www.hechtfreunde.de - Verein für Fischerei und Gewässerschutz "Frühauf“ 1922 e.V. Vorsitzender Karl-Heinz Wortmann
Unterricht im eigenen Schulungsraum: Sprakeler Straße 409, 48149 Münster (ehem. Telekom-Gebäude a. d. Grevener Straße)
Anmeldungen unter Tel. 02 51/52 19 47 (Mi, 18 – 20 Uhr), per Fax unter 02 51/5 34 89 69 oder per Mail-Kontakt unter www.angelverein-muenster.de
Fischerei-Erlaubnis
Zusätzlich zum Fischereischein sind für die einzelnen Gewässer Fischerei-Erlaubnisscheine erforderlich. Sie können in der Regel als Tages- oder Jahreskarten in Zoo- und Angelgeschäften oder direkt bei den Fischereivereinen erworben werden.
Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischereiaufseher/in vorzeigen können.