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Schulpersonal
Jede Schule hat eine komplexe Struktur. Je differenzierter und individueller die Angebote der Schulen werden, umso vielfältiger werden ihre Fragen. Wir setzen qualifiziertes Personal ein und beraten Schulen in juristischen, technischen und administrativen Fragen – damit der Weiterentwicklung innovativer Schulprofile nichts im Wege steht.
Städtisches Personal
Für das städtische Personal an Schulen, die Schulsekretärinnen, Hausmeister, (freie) Mitarbeitnde im Ganztag, in Integrationsmaßnahmen und Kooperationsprojekten, ist das Amt für Schule und Weiterbildung verantwortlich. Arbeitgeberin ist die Stadt Münster.
Stellenangebote der Stadt Münster
Schulleitungen und Lehrkräfte
Die Schulleitungen und Lehrkräfte sind Landesbedienstete. Das heißt sie sind nicht bei der Stadt Münster, sondern beim Land NRW beschäftigt. Entsprechend sind die Einstellungs- und Personalangelegenheiten beim Land angesiedelt.
Zuständig für die unbefristete Einstellung von Lehrkräften für alle Schulformen sowie für die Einstellung für Vertretungsstellen (außer für die Grundschulen) ist das Lehrereinstellungsbüro bei der Bezirksregierung Münster.
Lehrereinstellungsbüro bei der Bezirksregierung Münster
In dem Portal "LEO - Lehrereinstellung Online.NRW" finden Sie Informationen zur Einstellung von Lehrkräften sowie Stellenausschreibungen für Lehrkräfte:
LEO - Lehrereinstellung Online.NRW
Befristete Vertretungsstellen an Grundschulen
Unterrichtsausfälle aufgrund von Mutterschutz und Elternzeiten werden durch befristete Einstellungen von Vertretungskräften aufgefangen. Lehrkräfte werden dafür mit befristeten Arbeitsverträgen an den entsprechenden Schulen eingesetzt.
Das Schulamt für die Stadt Münster führt eine eigene Bewerberkartei für Vertretungsstellen an Grundschulen.
Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung können sich jederzeit mit dem für sie bereitgestellten Bewerbungsformular bewerben. Sobald das Bewerbungsformular vorliegt, werden Sie in die Bewerberkartei aufgenommen.
Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappe und fügen keine Nachweise bei.
Wenn es zu einem Einstellungsangebot kommt, werden wir die einstellungsrelevanten Nachweise von Ihnen anfordern.
- Antragsformular (PDF, 274 KB)
- Angebotsportal des Landes: www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online
Vertretungsreserve Primarstufe
Informationen zur schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern finden Sie im Portal "LEO - Lehrereinstellung Online NRW".
LEO - Lehrereinstellung Online.NRW
Trennungsentschädigung
In Vertretung für das Schulamt der Stadt Gelsenkirchen übernimmt das Amt für Schule und Weiterbildung derzeit die Abrechnung der Trennungsentschädigung für die von hier nach dorthin an Grundschulen abgeordneten Lehrkräfte.
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu stellen. Bitte senden Sie Ihre unterschriebenen Anträge direkt als PDF per Mail an FAB40@stadt-muenster.de.
Antrag auf Bewilligung der Trennungsentschädigung (TE) (entbehrlich bei Abordnungen zu Fortbildungen)
Antrag auf Festsetzung der Trennungsentschädigung (TE) bei täglicher Rückkehr
Antrag auf Festsetzung der Trennungsentschädigung bei auswärtigem Verbleiben
Infoblatt Trennungsentschädigung – Abordnungen
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Gewährung von Trennungsentschädigung (Trennungsentschädigungsverordnung - TEVO)
Fortbildungen für Fachkräfte
Die Schulpsychologische Beratungsstelle bietet Fortbildungen für schulische Fachkräfte an. Neben dem allgemeinen schulübergreifenden Angebot sind auf Anfrage auch bedarfsgerechte schulinterne Fortbildungen möglichen.
Schulpsychologische Beratungsstelle