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Ausschnitt eines alten Stadtplans von Münster aus dem Jahre 1862
 
Straßenschild Ringoldgasse
 
 
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Wedemhove

Stadtbezirk:Münster-Ost
Statistischer Bezirk: Handorf
Entstehung: 1983
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Wedemhove ist ein in dieser Gegend überlieferter Flurname.

Der Wedemer oder Widemer war der Bauer, der den Pfarrhof oder einen der Kirche gehörenden Hof bewirtschaftete.

Der heute noch existierende Bauernhof Wemhoff (früher Wedemhof) an der Kötterstraße, ist der alte zur Ausstattung der Pfarrkirche Handorfs gehörende Hof, nach Auskunft von Werner Dobelmann, erstmalig 1251 erwähnt. Jahrhundertelang gehörte der Hof zum Stift St. Mauritz. Somit hat dieser Hof einerseits eine enge Beziehung zur Dorfentwicklung Handorfs, andererseits auch zu dieser Straße Wedemhove, weil ein Teil des hier liegenden Bodens zum Hof Wemhoff gehörte.
Quelle: Notiz des damaligen Stadtheimatpflegers, 1983

 

Der Hof und die Hove
(...) den Hof-Flurnamen können zwei Wörter zugrundeliegen, die zwar ähnlich klingen, aber Unterschiedliches bedeutet haben. Beide Wörter werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber schon im grammatischen Geschlecht:

"Der Hof" - ein männliches Wort mit kurz gesprochenem "o" - meint ursprünglich einen Herrenhof oder Oberhof, im Münsterland zumeist "Schultenhof" und im östlichen Westfalen "Meierhof" genannt. In lateinisch gefassten Dokumenten Westfalens aus dem Mittelalter taucht er oftmals als "curtis" oder "villa" auf. Solch ein Oberhof wird in den überlieferten Quellen fast nie als "Erve" bezeichnet. Ursprünglich war er auch kein Familienerbe, sondern ein Amtssitz auf Zeit. Der dort wohnende Schulte oder Meier war nicht in erster Linie als Landwirt tätig, sondern als eine Art Amtmann mit klar umgrenzten Amtspflichten, beauftragt von seinem kirchlichen, klösterlichen oder adligen Grundherrn. So hatte ein Schulte oder Meier dafür zu sorgen, dass die Bauern seines Bezirks die Abgaben entrichteten, ihre Höfe ordentlich bewirtschafteten und das Recht einhielten. Der Oberhof war selbst mit Flächen für die Landwirtschaft ausgestattet. Ein Schulte oder Meier bebaute sie - zumindest im Mittelalter - aber nur selten auf eigene Rechnung, sondern vor allem zugunsten des Grundherrn.

"Die Hove" - ein weibliches Wort mit langgesprochenem "o" - bezeichnet demgegenüber allgemein einen Vollbauernhof oder eine Hofstelle. Es ist "das von einem Colon bewohnte Ackerland, stehe es in Abhängigkeit von einem Herrenhofe oder sei es unabhängig". Teilt Jacob Grimm in seiner Quellensammlung der deutschen Rechtsaltertümer mit.

Solch eine Hofstelle wird in den lateinischen Quellen des Mittelalters zumeist als "mansus" bezeichnet, als "huove" hingegen in der Umgangssprache des Mittelniederdeutschen. "Huove", "Hove" oder hochdeutsch "Hufe": Dieses Wort beschreibt laut Deutschem Wörterbuch der Brüder Grimm ursprünglich gar keinen geschlossenen Bauernhof, sondern "ein gemessenes und gehegtes Landstück in Flur oder Wald, dessen Größe schwankt".
## Diese Ursprungsbedeutung findet sich auch in historischen Dokumenten Westfalens. So weist eine 1496 geschriebene Urkunde aus Salzuflen auf "1/2 hove landes, geheten de Molenhove".

Quelle: Gisbert Strotdrees, Im Anfang war die Woort - Flurnamen in Westfalen, Ardey-Verlag Münster, 2018

Viele Straßennamen erinnern noch daran, dass früher Kirchen, Klöster, Pastorate, Küstereien, Vikarien und andere Hilige die Grundbesitzer waren. Es sind die Straßennamen
Am Kerkamp, Am Klosterwald, Am Pastorenbusch, Hilgeland, Juffernkamp, Kerkheideweg, Kerkschlag, Kirchfeld, Klosterbusch, Kösters Kämpken, Papenbusch, Papenstiege, Pastorsesch, Wedemhove und Zum Klosterholz.

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