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Nachhaltigkeits- und Umweltwegweiser
Im Rahmen von Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden fällt Bauschutt an. Wird dieser Bauschutt aufbereitet, liegt ein Recycling-Baustoff vor. Der Einbau mineralischer Ersatz-baustoffe muss so erfolgen, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderungen nicht zu besorgen sind. Daher bedürfen Einbaumassnahmen einer Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasser-haushaltsgesetzes, die bei der Stadt Münster zu beantragen ist.
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
https://www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Wasserbehörde
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 76
umwelt@stadt-muenster.de