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Wer darf abstimmen?
Stimmberechtigt ist gemäß den §§ 7 Kommunalwahlgesetz, 4 Absatz 4 der Satzung der Stadt Münster über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden und § 26 Absatz 9 Satz 2 Ziffer 2 GO, wer am Abstimmungstag
- Deutscher oder Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung in dem Abstimmungsgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat. Abstimmungsgebiet ist das Gebiet des Stadtbezirks Münster-Mitte,
Ausgeschlossen von der Berechtigung, an der Abstimmung teilzunehmen, ist gemäß den §§ 8 Kommunalwahlgesetz, 4 Absatz 4 der Satzung der Stadt Münster über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Recht zur Teilnahme an der Abstimmung nicht besitzt.
Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.


