Seiteninhalt
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Eine Entscheidung ist herbeigeführt, wenn eine Mehrheit mit "Ja" bzw. "Nein" stimmt. Die Mehrheit muss mindestens 10 % der Abstimmungsberechtigten betragen. Dann ist der Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Umbenennung der Straßen Skagerrakstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße und Langemarckstraße aufgehoben. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet. Vor Ablauf von zwei Jahren kann dieser Beschluss nur auf Initiative der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster-Mitte durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss daran in allen Abstimmungsbezirken stattfindende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgen im jeweiligen Abstimmungslokal öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschehens möglich ist. Öffentlich findet auch die Auszählung der per Briefabstimmung abgegebenen Stimmen statt. Die zur Auszählung und Ermittlung des Briefabstimmungsergebnisses gebildeten Vorstände treten am 8. Februar 2026 um 16 Uhr im Rathaus, Festsaal, und Stadtweinhaus, Hauptausschusszimmer, jeweils Eingang über Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 9, 48143 Münster, zusammen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt auch dort ab 18 Uhr, unmittelbar nach dem Ende der allgemeinen Abstimmungszeit.


