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Termine und Fristen
- 8. Februar 2010: Letzter Geburtstermin für die Abstimmungsberechtigung.
- 28. Dezember 2025: Stichtag für die Eintragung aller Personen in das Abstimmungsverzeichnis bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- 29. Dezember 2025: Freischaltung Online-Antrag Briefabstimmung
- 12. bis 18. Januar 2026: Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen
- 19. bis 23. Januar 2026 täglich von 8 bis 18 Uhr: Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis im Abstimmungsbüro der Stadt Münster, Stadthaussaal am Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster (Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) für Stimmberechtigte möglich. Das Büro ist barrierefrei von der Bushaltestelle Klemensstraße aus zu erreichen.
- 23. Januar 2026: Zeitpunkt, von dem an abstimmungsberechtigte Personen ihre (Haupt-)Wohnung in Münster-Mitte haben müssen.
- 6. Februar 2026, 15 Uhr: Letzte Möglichkeit für die Bestellung von Briefabstimmungsunterlagen.
- 6. Februar 2026, 18 Uhr: Letzte Möglichkeit, Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe oder zur Stimmabgabe in einem anderen Abstimmungsraum anzufordern.
- 7. Februar 2026 bis 12 Uhr: Letzte Möglichkeit, für zur Abstimmung berechtigte Personen, die ihren beantragten Abstimmungsschein nicht erhalten oder verloren haben, einen neuen Abstimmungsschein zu beantragen.
- 8. Februar 2026: Abstimmungstag. Die Abstimmungslokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
- 8. Februar 2026: Bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung können Briefabstimmungsunterlagen bis 15 Uhr beantragt werden.
- 8. Februar 2026, 16 Uhr: Briefabstimmungsunterlagen müssen eingegangen sein.


