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Häufig gestellte Fragen
Wohnberechtigungsschein (WBS)
1. Wie beantrage ich einen WBS?
Sie können den WBS online oder per Post in Papierform beantragen, die Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei unserem Amt (Bahnhofstr. 8-10 in Münster) oder können Ihnen bei Bedarf zugesandt werden.
Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Sie auf der Webseite des Amts für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster.
2. Kann ich einen WBS beantragen, wenn ich noch nicht in Deutschland lebe?
In Einzelfällen ist das möglich. Voraussetzung ist, dass Sie die entsprechenden Nachweise (z. B. EU-Staatsbürgerschaft) haben und einen Wohnsitz in Deutschland begründen können. Des Weiteren benötigen wir eine Postadresse in Deutschland, um den WBS dorthin versenden zu können.
3. Habe ich Anspruch auf einen WBS mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung?
- Mit einer Aufenthaltsgestattung ist in der Regel keine Ausstellung eines WBS möglich.,
- Mit einer Duldung kann ein WBS beantragt werden. In diesem Fall wird das zuständige Ausländeramt beteiligt, sofern sich Ihr Wohnsitz in Münster befindet
4. Was muss ich tun, nachdem ich einen WBS erhalten habe?
Sie können sich selbst aktiv auf die Wohnungssuche begeben. Einige Wohnungsbaugesellschaften vergeben öffentlich geförderte Wohnungen eigenständig. Es empfiehlt sich daher, sich auch dort zu melden, die wichtigsten Anbieter von Sozialwohnungen finden Sie auf unserer Homepage. Zusätzlich können Sie auf ein Wohnungsangebot durch uns warten. Auch eine Wohnungssuche außerhalb von Münster ist möglich, der von hier ausgestellte WBS ist in ganz NRW gültig.
5. Erhalte ich mit einem WBS automatisch Wohnungsangebote vom Amt?
Nicht zwingend. Aktuell können wir nicht in allen Fällen aktiv Angebote unterbreiten. Viele Wohnungen werden direkt durch Vermieter vergeben.
Wohnungssuche & Vermittlung
6. Wie lange dauert es, bis ich ein Wohnungsangebot erhalte?
Die Dauer kann leider nicht genau vorhergesagt werden, da wir nicht wissen, wann und wie viele Wohnungen frei werden. In Münster müssen Sie aufgrund der hohen Nachfrage mit längeren Wartezeiten rechnen – oft mehrere Monate, in Einzelfällen leider auch mehrere Jahre.
7. Gibt es Wartelisten für Wohnungen?
Eine Anmeldung in unserer Wohnungsvermittlung ist mit gültigemn WBS möglich, hierbei werden verschiedene Parameter berücksichtigt, so dass kein genauer Wartelistenplatz benannt werden kann. Eine separate Warteliste für Neubauprojekte gibt es nicht.
8. Wie werden Wohnungen vergeben und kann ich meine Chancen erhöhen?
Die Vergabe erfolgt nach sozialen Dringlichkeitskriterien, z. B. Wohnung zu klein, Schwangerschaft, drohende Wohnungslosigkeit, etc. Diese sind intern festgelegt.
Mehrfache Anfragen oder Anrufe erhöhen Ihre Chancen nicht. Alle relevanten Informationen werden bereits im Antrag erfasst und berücksichtigt.
Einkommen & Voraussetzungen
9. Was zählt zum Einkommen beim WBS-Antrag?
Grundsätzlich müssen alle Einkünfte angegeben werden. Einige Einkommensarten können anrechnungsfrei sein; dies wird im Einzelfall geprüft.
10. Können finanzielle Belastungen berücksichtigt werden?
Ja, bestimmte Belastungen wie z. B. erhöhte Werbungskosten, Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungskosten können berücksichtigt werden. Hierfür sind entsprechende Nachweise (z. B. Steuerbescheid) erforderlich.
Änderungen & besondere Situationen
11. Was muss ich tun, wenn sich meine persönlichen Verhältnisse ändern?
Änderungen in der Haushaltsgröße müssen Sie unbedingt mitteilen, da sie Auswirkungen auf die zulässige Wohnungsgröße haben (z. B. bei Trennung, Schwangerschaft oder Auszug von Kindern).
Änderungen beim Einkommen werden erst bei der nächsten Antragstellung neu geprüft.


