Wer einen in NRW gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) besitzt, kann sich beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registrieren lassen. Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung hilft diesen Haushalten im Rahmen der frei gemeldeten Sozialwohnungen bei der Wohnungssuche. Wer keinen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzt, kann sich auf unseren Seiten über die Beantragung informieren.
Eine Wohnungsvermittlung hängt wesentlich vom Grad der Dringlichkeit ab. Dieser richtet sich z. B. danach,
Wegen der Vielzahl der zur Wohnungsvermittlung registrierten Wohnungssuchenden wird dazu geraten, sich auch selbst u.a. bei den nachfolgend aufgelisteten Anbietern um eine geeignete Wohnung zu bemühen:
Da eine unmittelbare Wohnungsversorgung von Haushalten, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, durch das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nicht möglich ist, wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an die dafür zuständige Fachstelle für Menschen mit Wohnungsproblemen des Sozialamtes.
Amt für Wohnungswesen
und Quartiersentwicklung
Bahnhofstraße 8-10, 48143 Münster
Postanschrift: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-64 85
Fax 02 51/ 4 92-77 33
info-wbs@stadt-muenster.de
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr