Seiteninhalt
Wohnungsvermittlung
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
Häufig sind auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen, ob mit oder ohne Wohnberechtigungsschein. Doch preiswert allein reicht als Kriterium für eine Wohnung dann oft nicht mehr, sie muss den individuellen Bedürfnissen entsprechen, zum Beispiel barrierefrei, rollstuhlgerecht oder mit dem Aufzug erreichbar sein.
Auf dem Wohnungsmarkt werben vor diesem Hintergrund viele Vermieter unter dem Stichwort "Betreutes Wohnen", beziehungsweise "Service-Wohnen". Diese Begriffe sind nicht geschützt oder gesetzlich definiert. Das Angebot der Service- oder Betreuungsleistungen in den einzelnen Wohnanlagen ist sehr unterschiedlich und entspricht nicht immer der eigenen Erwartung. Hier ist ein kritischer Blick gefragt.
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung bietet Ihnen dazu sachkundigen Rat, damit Sie sich wohlüberlegt für eine Wohnform entscheiden können, die Ihnen ein langes und selbständiges Wohnen ermöglicht. Sprechen Sie uns vor Abschluss eines Mietvertrages an.