Formelle Beteiligungsmöglichkeiten

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Wer kann wie mitmachen?

Einwohnerinnen und Einwohner sind alle Menschen, die in Münster wohnen – egal, wie alt sie sind, egal, welche Nationalität sie haben. Bürger oder Bürgerin ist, wer zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist.

Ratsservice: Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte

Symbolbild: Icon für eine Anregung

Eine Anregung einbringen

Haben Sie ein Anliegen,  das dem Rat oder einer Bezirksvertretung vorgelegt werden soll, gibt es ein unkompliziertes Mittel: die Anregung. Es gibt nur zwei Voraussetzungen: Sie müssen Ihre Anregung schriftlich einreichen (formlos, per Post oder online). Und: Die Stadt Münster muss für dieses Anliegen zuständig sein.
Für: Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen

Ratsservice: Anregungen 

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Eine Beschwerde an Rat oder Bezirksvertretung richten

Geht es Ihnen darum, einen konkreten Sachverhalt noch mal kritisch prüfen zulassen, gibt es dazu das Instrument der Beschwerde. Grundsätzlich berät bei Beschwerden zunächst die Beschwerdekommission, ein Gremium aus Ratsmitgliedern der verschiedenen Parteien.
Für: Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen

Justiziariat: Geschäftsführung Beschwerdekommission

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Eine Frage stellen

Wenn Sie eine Frage an die Stadt haben, können Sie diese auch öffentlich stellen. Betrifft Ihre Frage die ganze Stadt, sind Sie in einer Ratssitzung richtig. Geht es um einen bestimmten Stadtbezirk, gehört Ihre Frage in eine Sitzung der jeweiligen Bezirksvertretung.
Für: Einwohnerinnen und Einwohner

Ratsservice: Einwohnerfragen

Symbolbild: Icon für einen Antrag

Einen Einwohnerantrag stellen

Über einen Einwohnerantrag muss der Rat selbst beraten und entscheiden – oder eine Bezirksvertretung, wenn der Antrag nur einen Stadtbezirk betrifft. Bei einem Antrag an den Rat brauchen Sie mindestens 8.000 Unterschriften, die diesen unterstützen.
Für: Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Münster wohnen

Ratsservice: Einwohnerantrag

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Ein Bürgerbegehren starten

Ein Bürgerbegehren ist das stärkste Instrument der Bürgerbeteiligung. Damit wenden sich Menschen direkt an den Rat (oder, betrifft es nur den Stadtbezirk, an die Bezirksvertretung). Folgen der Rat oder die Bezirksvertretung dem Bürgerbegehren nicht, kommt es zu einem Bürgerentscheid. 
Für: Bürgerinnen und Bürger

Ratsservice: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Wahlamt: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Symbolbild: Icon für eine Umfrage

Bürgerumfragen

Bürgerumfragen liefern ein aktuelles und statistisch abgesichertes Meinungsbild der Bürgerschaft, das Verwaltung und parlamentarische Gremien in ihre Arbeit einbeziehen. Mit einer Zufallsstichprobe werden Bürgerinnen und Bürger für die jeweiligen Umfragen ausgewählt, ihre Aussagen lassen sich grundsätzlich auf die Bevölkerung Münsters übertragen.

Statistik und Stadtforschung: Kommunale Umfragen

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Kinderbeteiligung

Wenn Kinder und Jugendliche Anregungen, Fragen, Ideen und Kritik für ihr Münster haben, können sie diese jederzeit loswerden – und zwar direkt beim städtischen Kinderbüro.
Für: Junge Einwohnerinnen und Einwohner

Kinderbüro

Mitplanen

Symbolbild: Icon für Stadtplanung

Beteiligung bei der Stadtplanung

Die aktive Einbringung der Meinung der Bürgerinnen und Bürger in die Planungsprozesse ist gesetzlich vorgesehen und ausdrücklich erwünscht. In allen Verfahren der Bauleitpläne, sei es eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) oder die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans, wird die Öffentlichkeit beteiligt.
Für: alle

Stadtplanungsamt: Beteiligungsformate

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Zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung durchläuft zwei Phasen: In der sogenannten frühzeitigen Beteiligung informiert das Stadtplanungsamt zum Projektstart – entweder in einer Präsenzveranstaltung vor Ort oder über Onlineangebote, und jeweils begleitet durch den Aushang im Kundenzentrum. Danach arbeitet die Verwaltung die Planung detailliert aus – und Sie haben während der folgenden Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und im Kundenzentrum wieder die Chance, Kritik und Anregungen loszuwerden. Im Anschluss prüft die Verwaltung jede einzelne eingegangene Stellungnahme und legt sie der Politik mit einem begründeten Entscheidungsvorschlag vor. Der Rat entscheidet über alle Eingänge zu den beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen und fasst dann den abschließenden Beschluss zu einer Änderung des Flächennutzungsplans bzw. den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan.
Für: alle

Kundenzentrum Planen und Bauen 
Stadtplanungsamt: Aktuelle Infos zu Bebauungsplänen
Stadtplanungsamt: Aktuelle Beteiligungen
Stadtplanungsamt: Pläne im Verfahren