Seiteninhalt
Antragstellung
Vor der Antragstellung können Sie anhand der Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen bereits selbst überprüfen, ob Sie diese erfüllen. Alternativ können Sie sich vorab in einer unserer Informationsveranstaltungen informieren. Hier können Sie sich anmelden.
Online:
Sie können Ihren Einbürgerungsantrag jetzt auch online stellen: Zum Online-Einbürgerungsantrag
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Einbürgerungsantrag damit gebührenpflichtig stellen. Das bedeutet, dass Sie die zur Antragstellung nötigen Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde einreichen und die anfallenden Bearbeitungsgebühren bezahlen müssen.
Zunächst werden Ihnen beim sogenannten „Quick-Check“ einige Fragen gestellt, hiermit soll vorgeprüft werden, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen bereits erfüllen. Wenn Sie den Quick-Check abgeschlossen haben, gelangen sie über den Button „Weiter“ zur Seite „bundID“. Um den Online-Antrag stellen zu können, ist ein BundID-Konto erforderlich. Wir empfehlen Ihnen die Registrierung mit „Benutzername und Passwort“, sofern Sie nicht über ein Dokument verfügen, mit den Sie ein BundID-Konto anlegen können (siehe BundID Konto erstellen). Sollten Sie bereits ein Konto angelegt haben, können Sie sich mit diesem Konto anmelden und müssen sich nicht erneut registrieren.
Nach der Registrierung/Anmeldung werden Sie automatisch zum Online-Einbürgerungsantrag geleitet. Folgen Sie dort bitte den Anweisungen und füllen Ihren Antrag aus. Zum Schluss laden Sie bitte alle eingescannten Nachweise hoch, bezahlen die Gebühr und senden Ihren Antrag ab.
Schriftlich:
Alternativ können Sie Ihren Antrag auch schriftlich stellen.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Antragsformular.
Ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil zu einer reduzierten Gebühr miteingebürgert werden. Bei der Beantragung der Einbürgerung für Kindern unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die sorgeberechtigten Eltern) zustimmen bzw. den Antrag stellen.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags folgende Punkte:
⇒ Bei der Miteinbürgerung eines Kindes unter 16 Jahren, muss auf Seite 3 des Antragsformulars eines Elternteils die Frage „Mit einzubürgern?“ mit „Ja“ angekreuzt werden.
⇒ Das Antragsformular muss auf den Seiten 8 und 9 unterschrieben werden. Zusätzlich müssen die sorgeberechtigten Personen (z. B. die Eltern) den Antrag gegenseitig auf Seite 8 unterschreiben.
⇒ Die notwendigen Nachweise sollen dem Antrag möglichst vollständig in Kopie beigefügt werden. Wichtig: Senden Sie keine Originaldokumente ein. Zur Checkliste
⇒ Die Gebühr wird vor Ort gezahlt. Senden Sie bitte kein Bargeld und überweisen Sie die Gebühr nicht, bevor Sie dazu aufgefordert werden.
Den eigenständig vorbereiteten Antrag senden Sie uns bitte per Post zu. Alternativ können Sie Ihren Antrag mitsamt den Kopien in einen verschlossenen Umschlag auch in einen Briefkasten der Stadt Münster (z. B. in Stadthaus 1) einwerfen.
Unsere Postanschrift:
Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Einbürgerungsbehörde
48127 Münster
Vordrucke
Hier können Sie die Vordrucke herunterladen:
- Antragsformular – ausfüllbar (PDF, 962 KB)
- Checkliste - Einzureichende Unterlagen und Hinweise (PDF, 104 KB)
- Hinweise zum Datenschutz im Einbürgerungsverfahren (PDF, 37.5 KB)
- Vollmacht zur Durchführung von Staatsangehörigkeitsverfahren (PDF, 73.8 KB)
- Information zur Namensführung (PDF, 264 KB)
Loyalitätserklärungen
-
Wir haben die Loyalitätserklärung für Sie in 19 Sprachen übersetzen lassen.
Wählen Sie Ihre Sprache aus.


