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Einbürgerung
Sie möchten weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten?
Die folgenden Seiten geben Ihnen neben einem Überblick zum Verfahrensverlauf noch weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie den notwendigen Formularen, die Sie für eine Einbürgerung benötigen.
Aktuelles
Änderung der Telefonsprechzeiten
Bitte beachten Sie, dass sich unserer Telefonsprechzeiten ab dem 1. August 2026 wie folgt geändert haben:
Neue Telefonsprechzeiten:
Mo 14 – 15 Uhr stattdessen: Jeden Dienstag 13:30 – 15 Uhr und
Fr 09 – 10 Uhr stattdessen: Jeden Mittwoch 08:30 – 10 Uhr
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0251 492 3320.
Am Montag und Donnerstag sind wir weiterhin zu den bekannten Zeiten persönlich für Sie zum Nachreichen von angeforderten Unterlagen ansprechbar. Gehen Sie hierzu bitte in die 2. Etage (Stadthaus 1) und ziehen im Wartebereich für die Einbürgerung eine Wartenummer.
Wichtig:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.12.2025 entschieden, dass ein Einbürgerungsbewerber seine Identität vorrangig durch Vorlage eines Nationalpasses nachzuweisen hat.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 98/2025 v. 18.12.2025
Infoveranstaltung
In diesem Jahr finden regelmäßig Infoveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung statt. Es gibt einen Vortrag, der ca. 45 Minuten dauert. Anschließend können Sie allgemeine Fragen stellen. Der Vortrag kann einen Beratungstermin ersetzen.
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Namensänderung
Falls Sie nach der Urkundenübergabe eine Namensänderung wünschen, können Sie, sobald Sie den Urkundentermin wissen, hier einen Termin beim Standesamt für eine Namensangleichung (Punkt Namenserklärung) reservieren.


