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Förderung/Zuschüsse

Auf dieser Seite werden verschiedene Förder- und Zuschussangebote mit Bezug zur Schulpsychologischen Beratungsstelle beschrieben:
Lernwerkstatt in Schule – Ein Förderangebot für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche
Dem Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 18. Mai 2022 folgend soll eine „Lernwerkstatt in Schule“ ab dem Schuljahr 2022/23 an zahlreichen Grundschulen in Münster angeboten werden.
Die Lernwerkstatt ist ein Förderangebot für Schülerinnen und Schüler mit anhaltenden, ausgeprägten Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Die Förderung findet in den Schulen vor Ort statt und wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt.
Wir bitten um Verständnis, dass das Angebot sukzessive ausgebaut wird, sodass die Schulen nach und nach mit dem Förderangebot starten werden.
Bei Fragen (z. B. welche Grundschulen das Förderangebot vorhalten) können Sie sich gerne an
Nora Kuck, Kuck@stadt-muenster.de, Tel. 02 51/4 92-40 88, oder
Andrea von Borzyskowski, vonBorzyskowskiA@stadt-muenster.de, Tel. 02 51/4 92-40 84, wenden.
Marburger Konzentrationstraining (MKT)
Das Marburger Konzentrationstraining ist ein Förderangebot für Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Das Training wird durch externe Fachkräfte in der Schulpsychologischen Beratungsstelle umgesetzt. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines Beratungsprozesses durch einen Schulpsychologen oder eine Schulpsychologin.
Im Jahr 2025 pausiert unser eigenes Training, da wir mit der Fachhochschule Münster in einem Forschungsprojekt kooperieren. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Demokratie macht Schule – Projekt starten. Demokratie stärken.
Förderprogramm „Demokratie macht Schule“
Eine stabile und zukunftsfähige Demokratie benötigt gut informierte, engagierte und mündige Bürger*innen. Schulen spielen hierbei eine zentrale Rolle, da hier Schüler*innen ein Verständnis für demokratische Prozesse entwickeln können und lernen, sich aktiv und kreativ für eine demokratische Gesellschaft einzusetzen.
Mit dem Förderprojekt „Demokratie macht Schule“ soll das demokratische Bewusstsein und Engagement junger Menschen in Münster gestärkt werden. Schulen sollen in die Lage versetzt werden, Projekte zu initiieren, die sich anschaulich, nachhaltig und innovativ mit dem Thema „Demokratie“ auseinandersetzen. Als Projektideen können z.B. (Wander-)Ausstellungen, Podcasts, Theaterstücke, Videos etc. eingereicht werden. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Ziel ist es, dass junge Menschen durch die direkte Auseinandersetzung mit demokratischen Themen sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrungen im Bereich Demokratie gewinnen.
Antragsberechtigt sind alle Schulen in der Stadt Münster. Die Projekte sollen von Schüler*innen selbst initiiert und durchgeführt werden. Sie können eigenständig oder im Rahmen von AGs, Projektwochen oder Klassenprojekten erarbeitet werden. Eine Antragstellung erfolgt über die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Schüler*innen direkt bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle Stadt Münster. Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro pro Projekt.
Für die Antragstellung muss das digitale Antragsformular genutzt werden (Antragsfrist im Jahr 2025 für Fördermittel für das Schuljahr 2025/26 ist der 21. September 2025). Die Unterschrift der Schulleitung ist zwingend erforderlich.
Die Entscheidung über die Fördermittelvergabe obliegt dem Jugendrat der Stadt Münster.
Bei Antragsbewilligung wird die Fördersumme vor Beginn des geplanten Projektes ausgezahlt.
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete, Verwendungsnachweis inkl. entsprechender Belege/Rechnungen ist bis zum 31. Juli 2026 vorzulegen.
Es gelten die Förderrichtlinien „Demokratie macht Schule“.
Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher
Besonders begabte Kinder und Jugendliche haben das Potenzial, weit überdurchschnittliche Leistungen in bestimmten Bereichen zu erbringen – beispielsweise in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Kunst, Musik oder Sport.
Die Stadt Münster unterstützt in langer Tradition die Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher. Mit städtischen Mitteln werden Angebote aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:
- Diagnostik und Beratung
- Förderung (mit Beratung)
- Fortbildung/Qualifizierung von entsprechenden Fachkräften
- Netzwerk Begabungsförderung (Aktivitäten und Selbstverwaltung)
Gemeinnützige freie Träger sowie Einrichtungen staatlicher Institutionen können für Angebote aus diesen Bereichen städtische Zuschüsse beantragen, sofern die Angebote (direkt oder indirekt) besonders begabten Kindern und Jugendlichen in Münster zugutekommen und b) sie für die beantragte Maßnahme keine anderen (staatlichen) Förderungen erhalten.
Im Sinne einer begabungsgerechten Förderung von Kindern und Jugendlichen in Münster sind explizit Angebote wünschenswert, die sich gezielt an nachweislich benachteiligte Gruppen (z. B. in Zusammenhang mit ihrer Herkunft, ihrer kulturellen Identität, ihren finanziellen Mitteln, ihrer Gesundheit oder ihrem Geschlecht) richten.
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bewilligt.
Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern:
- Beschreibung des geplanten Projektes
- plausible Darstellung der Kosten
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete, Verwendungsnachweis inklusive entsprechender Belege/Rechnungen ist bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen.
Es gelten die Förderrichtlinien im Bereich „Besondere Begabung“.
- Förderrichtlinien (PDF, 230 KB)
- Verwendungsnachweis 2024 (PDF, 269 KB)
- Verwendungsnachweis 2025 (PDF, 61.3 KB)