Seiteninhalt
Beratung/Supervision

Unsere Beratung erfolgt über die schulzuständige Psychologin oder den schulzuständigen Psychologen. Welche Schulpsychologin oder welcher Schulpsychologe für Ihre Schule zuständig ist, können Sie im Rahmen unserer Servicezeiten telefonisch (Tel. 02 51/4 92-40 81) erfragen.
Im Bereich der schülerbezogenen Individualberatung hat es sich als sinnvoll erwiesen, den Beratungsprozess von Beginn an mit den Erziehungsberechtigten und der Schule gemeinsam zu gestalten. Deshalb bieten wir die Möglichkeit der gemeinsamen Anmeldung für Schule und Eltern an. Bitte nutzen Sie dazu das Formular "Gemeinsame Anmeldung", inklusive der Einverständniserklärung. Schicken Sie es bitte ausgefüllt und gemeinsam unterschrieben per Post oder Fax an uns zurück.
- Formular "Gemeinsame Anmeldung zur schülerinnen- oder schülerbezogenen Beratung" (PDF, 297 KB)
Falls Sie als Schulleitung oder Mitarbeitende an einer Schule Beratung oder Unterstützung wünschen, melden Sie sich bitte mit dem Formular für schulische Fachkräfte an.
- Formular "Anmeldung zur Beratung für schulische Fachkräfte" (PDF, 230 KB)
Wenn Sie zunächst eine Kurzberatung wünschen, bieten Ihnen unsere schulzuständigen Schulpsychologen und Schulpsychologinnen eine telefonische Rücksprache an. In dringenden Fällen ist die Rücksprache auch mit einer anderen Schulpsychologin oder einem anderen Schulpsychologen direkt am selben Tag möglich.
Unsere Beratungsangebote
Schülerinnen- oder schülerbezogene Individualberatung

In der Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern können Fragestellungen zu vielen verschiedenen Themenbereichen bearbeitet werden:
Arbeitsverhalten
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsschwierigkeiten
- Motivationsprobleme
- Aufschiebeverhalten/Prokrastination
- Selbständigkeit in Lernsituationen
- Verweigerung
Lernen - und Leistung
- Leistungsabfall
- Schullaufbahnberatung
- Versetzungsgefährdung
- besondere Begabung
- Individuelle Förderung
- Lese-Rechtschreib-Schwäche
- Rechenschwäche
Emotionale und soziale Entwicklung
- Ängstlichkeit oder Unsicherheit
- Trennungsangst
- Prüfungsangst
- Schwierigkeiten im Kontakt mit Mitschülern
Verhalten
- Einhaltung von Regeln und Absprachen
- Aggressivität und Gewalt
- Schulverweigerung und Schulabsentismus
- (Cyber-) Mobbing
Bei allen Beratungsanfragen arbeiten wir standardmäßig auf eine gute, gestärkte Kooperation zwischen Schule und Elternhaus hin.
Unterstützung des Systems Schule
Auszug der Themenbereiche und Unterthemen aus der Beratungsarbeit mit schulischen Fachkräften:
Unterricht und Klassenführung
- Gruppendynamik
- Soziale Integration/Inklusion und Prävention von Ausgrenzung
- Umgang mit Regeln und Konsequenzen
- Classroom-Management
Unterstützung bei Konfliktlösungen
- zwischen Eltern und Schule (Konfliktmoderation)
- innerhalb des Kollegiums
Unterstützung bei Krisen
- Tod eines Mitglieds der Schulgemeinschaft
- Suizidandrohung oder -versuch
- Unfälle
- Gewalt(-androhung)
- Fragestellungen zum Thema Kinderschutz
- Krisenprävention: Unterstützung bei der Ausbildung schulischer Teams für Gewaltprävention und -krisenintervention
Schulentwicklung und Weiterentwicklung persönlicher Kompetenzen
- Entwicklung von Gesprächsführungs- und Beratungskompetenzen
- Supervisionsanfragen
- Lehrkräftegesundheit
- Teamentwicklung
Angebote im Bereich Supervision, Coaching und Kollegiale Fallberatung
Neben der schülerinnen- oder schülerbezogenen Individualberatung bietet die schulpsychologische Beratungsstelle umfassende Unterstützungsangebote für das System Schule als Organisation an. Ein wesentlicher Baustein sind unsere Angebote im Bereich „Supervision, Coaching und Kollegiale Fallberatung“.
Während Supervision und Kollegiale Fallberatung (KFB) bei uns im Gruppensetting umgesetzt wird, bietet unser Coachingkonzept ein spezielles Einzelangebot für Führungskräfte in Schulen (Teamleitung, Abteilungsleitung, Schulleitung) zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Rolle und der damit verbundenen Aufgaben und Kompetenzen.
In der Gruppensupervision bearbeiten Teilnehmende konkrete Fälle und systemische Fragen gemeinsam mit dem Fachkollegium in einem strukturierten Rahmen. Ziel ist es, mithilfe kreativer und lösungsorientierter Methoden neue Perspektiven und Lösungsansätze für die Person zu entwickeln, die den Fall einbringt. Durch die Einbeziehung der Gruppe wird so die professionelle Kompetenz der Einzelnen und indirekt des gesamten Teams gestärkt. Die Kollegiale Fallberatung (KFB) folgt einem ähnlichen Ansatz. Hier unterstützt sich die Fachgruppe selbstständig bei der Bearbeitung von Anliegen einzelner Mitglieder – ohne externe Begleitung.
In Unterschied dazu geht es bei der Teamsupervision um die Erarbeitung gemeinsamer Entwicklungsziele als Team und deren konstruktive Bearbeitung. Mittels Teamsupervision erfahren Teammitglieder Unterstützung bei der Analyse und Klärung von Gruppenprozessen innerhalb ihres Teams und werden bei der Weiterentwicklung effektiver, wertschätzender Kommunikation und konstruktiver Handlungsmöglichkeiten begleitet.
Wenn Sie an Ihrer Schule eine Gruppensupervision oder eine kollegiale Fallberatungsgruppe etablieren wollen, ein Einzelcoaching oder eine Teamsupervision wünschen, wenden Sie sich an Ihre schulzuständige Schulpsychologin bzw. Ihren zuständigen Schulpsychologen oder füllen direkt unser Formular für pädagogische Fachkräfte aus. Für unsere schulübergreifenden Supervisionsgruppen gibt es jeweils im Mai die Möglichkeit, sich für das folgende Schuljahr zur Gruppenteilnahme anzumelden. Weitere Informationen können Sie unserem Informationsblatt entnehmen.
Im Schuljahr 25/26 bieten wir folgende schulübergreifende Supervisionsgruppen an, zu denen Sie sich über die jeweilige Verlinkung in der Zeit vom 7. bis 30. Mai 2025 anmelden können. Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie an einer Schule in Münster tätig sind.
-
Supervisionsgruppe für Lehrkräfte ab 01.10.2025
(insgesamt 4-6 Termine, immer mittwochs) -
Supervisionsgruppe für Lehrkräfte in Beratungsfunktion ab 01.10.2025
(insgesamt 4-6 Termine, immer mittwochs) -
Supervisionsgruppe für Personen in Leitungsfunktion an Schule ab 25.09.2025
(insgesamt 4-6 Termine, immer donnerstags) -
Supervisionsgruppe für Schulsozialarbeitende 1 ab 29.09.2025
(insgesamt 4-6 Termine, immer montags) -
Supervisionsgruppe für Schulsozialarbeitende 2 ab 23.09.2025
(insgesamt 4-6 Termine, immer dienstags) -
Supervisionsgruppe für Schulsozialarbeitende 3 ab 30.09.2025
(insgesamt 4-6 Termine, immer dienstags) -
Supervisionsgruppe für Schulsozialarbeitende 4 ab 01.10.2025
(insgesamt 4-6 Termine, immer mittwochs)
Beratung in Kooperation mit anderen Fachdiensten
Das Beratungsangebot Mobiles Team Münster (MTM), das Fallclearing drohender Schulausschluss und das Fallclearing Schulabsentismus sind gemeinsame Beratungsangebote verschiedener Fachdienste.
Weiter Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Flyern im Downloadbereich.