Die Baumschutzsatzung kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen Bäume auf privatem Grundstück gefällt werden dürfen.
Nach einer Umfrage der Gartenamtsleiterkonferenz in nordrhein-westfälischen Städten im Jahr 2011 haben 19 von 31 Städten eine Baumschutzsatzung, acht Städte haben keine Satzung erlassen, vier Städte haben ihre Satzung in der Vergangenheit eingestellt.
In Münster wird auf den Erlass einer Baumschutzsatzung verzichtet. Rat und die Verwaltung setzen hingegen auf Information der Bürgerinnen und Bürger und auf ein Verständnis und die Identifikation mit Bäumen.
Die Vor- und Nachteile einer Baumschutzsatzung wurden jedoch in der Vergangenheit in Münster mehrfach fachlich und politisch beraten. Im Dezember 2011 wurde ein Hearing zum Erlass einer Baumschutzsatzung durchgeführt. Unter Beteiligung von verschiedenen Experten (Vertretern der Städte Osnabrück, Bochum, Münster, Umweltverbände, Kreisgärtner, Jurist) wurde diskutiert, ob eine Baumschutzsatzung zukünftig eine Option für Münster sein könnte.
Die Erfahrungen der Vertreter der anderen Städte waren sehr unterschiedlich. Alle Vertreter warben jedoch für Kontinuität der Kommunen im Baumschutz und für einen umfassenden Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie appellierten an einen breiten Konsens zwischen Politik, Bürgerschaft und Verwaltung. Die Interessenvertreter von Haus & Grund, Kreisgärtnermeister und Umweltforum Münster e.V. vertraten einvernehmlich einen weiteren Verzicht auf die Einführung einer Baumschutzsatzung.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich des Protokolls der Veranstaltung sind dem Ratsinformationssystem der Stadt Münster zu entnehmen.
Auch wenn es in Münster keine Baumschutzsatzung gibt, können an bestimmten Stellen im Stadtgebiet Bäume unter einem besonderen Schutz stehen. Dies ist der Fall, wenn sie als Naturdenkmal eingestuft wurden oder wenn besondere Festsetzungen im Bebauungsplan existieren. In solchen Fällen dürfen die Bäume vom Eigentümer/ von der Eigentümerin nicht ohne Einverständnis der Stadt Münster entfernt oder in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Baum einem solchen Schutz unterliegt, fragen Sie die Fachleute in der Stadtverwaltung!
Der Lebensraum der Straßen- und Stadtbäume ist baulich eingeschränkt und gibt den Bäumen keine normalen Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb gilt es, diese Bäume vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
York-Kaserne, Gebäude 12 und 14
Albersloher Weg 450
48167 Münster
Postfach: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-67 01
Fax 02 51/ 4 92-77 37
umwelt@stadt-muenster.de
Ute Oldenbüttel
Tel. 02 51/4 92-67 21
Oldenbuettel@stadt-muenster.de
Christoph Kuttenkeuler
Tel. 02 51/4 92-67 44
kuttenkeuler@stadt-muenster.de
Elisabeth Kothe-Otte
Tel. 02 51/4 92-67 42
Kothe-Otte@stadt-muenster.de
Andreas Lambert
Tel. 02 51/4 92-67 36
LambertA@stadt-muenster.de