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Abstimmungs-ABC Bürgerentscheid
Abstimmungsausschuss
Der Abstimmungsausschuss besteht aus dem Abstimmungsleiter als Vorsitzenden und zehn Beisitzern.
Aufgabe ist unter anderem die Feststellung des Abstimmungergebnisses. Dies ist in § 34 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.