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Abstimmungs-ABC Bürgerentscheid
Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis
Wenn Sie das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor dem Bürgerentscheid, also vom 17. bis 21. Oktober 2016 bei der Stadt Münster, Wahlamt, Klemensstraße 10, 48147 Münster, Einspruch einlegen.