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Personenstandsregister
Geburtsregister 1874-1915
Die Standesämter der Stadt Münster haben, wie in allen preußischen Städten seit 1874, jede Geburt in ihrem Zuständigkeitsbereich dokumentiert. Auf dieser Grundlage wurden die Geburtsurkunden ausgestellt. Die Geburtenbücher werden heute Geburtsregister genannt. Alle Einträge bis 1915 kann das Stadtarchiv frei zugänglich zur Verfügung stellen. Jüngere Eintragungen sind aufgrund der enthaltenen persönlichen Daten durch das Personenstandsgesetz geschützt und deshalb noch nicht öffentlich einsehbar.
Das Stadtarchiv hat die Geburtenbücher der Stadt Münster von 1874 bis 1913 digitalisiert, über diesen Link im Portal “Archive in NRW” zu finden:
https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=BESTAND-A92x49876689910888620191206080127535
Hilfreiche Tipps zur Benutzung des Archivportals und dem DFG-Viewer
Namensindex
Die einzelnen Urkunden sind namentlich erschlossen. Sie können hier nach Personenamen recherchieren:
https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=BESTAND-A92x87077200412750220211029081450956.
Sie können auch einfach über die „Schlagwortsuche“ gehen und den Namen der gesuchten Person eingeben.
Haben Sie die gesuchte Person gefunden, können Sie die entsprechende Urkunde im digitalisierten Buch aufrufen.
Weitere Hinweise zu Personenstandsinformationen und ein Online-Bestellformular
Heiratsregister 1874-1945
Die Standesämter der Stadt Münster haben, wie in allen preußischen Städten seit 1874, jede Heirat in ihrem Zuständigkeitsbereich dokumentiert. Auf dieser Grundlage wurden Heiratsurkunden ausgestellt. Die heute als Heiratsregister bezeichneten Bände hießen von 1875 bis 1937 “Heirathsregister”, dann bis 2008 Familienbücher, danach Eheregister.
Die Zweitschriften der Heiratsregister werden im Personenstandsarchiv Detmold (Teil des Landesarchivs NRW) verwahrt. Diese Überlieferung wurde digitalisiert und steht bis 1899 im Archivportal online.
Die „Heirathsregister“ und vor allem die Familienbücher enthalten über die Beurkundung der Eheschließungen hinaus Hinweise über das Ableben der Ehepartner und zu Kindern. Es werden gemeinsame Kinder, uneheliche Kinder, an Kindesstatt angenommene und für ehelich erklärte Kinder aufgeführt. Diese Personen können zu dem Zeitpunkt noch leben, an dem die Register von den Standesämtern an die Archive abgegeben werden (80 Jahre nach der Beurkundung). Diese Daten unterliegen noch archivischen Schutzfristen und deshalb können die Heiratsregister oft nicht im Stadtarchiv frei zugänglich genutzt werden.
Vor einer Nutzung werden die Bände deshalb durch Archivarinnen und Archivare geprüft und die Informationen in geeigneter Form zugänglich gemacht.
Wir bitten hierfür um Verständnis!
Namensindex
Die einzelnen Urkunden sind namentlich erschlossen. Sie können hier nach Personenamen recherchieren:
https://www.archive.nrw.de/ms/search?link=BESTAND-A92x21400111913681020211118114723852.
Sie können auch einfach über die „Schlagwortsuche“ gehen und den Namen der gesuchten Person eingeben.
Haben Sie die gesuchte Person gefunden, können Sie die entsprechende Urkunde über ein Online-Bestellformular kostenpflichtig bestellen.
Sterberegister 1874-1995
Die Standesämter der Stadt Münster haben, wie in allen preußischen Städten seit 1874, jeden Todesfall in ihrem Zuständigkeitsbereich dokumentiert. Auf dieser Grundlage wurden Sterbeurkunden ausgestellt und als Sterberegister in Bänden zusammengetragen.
Die Zweitschriften der Sterberegister werden im Personenstandsarchiv Detmold (Teil des Landesarchivs NRW) verwahrt. Diese Überlieferung wurde digitalisiert und steht bis 1938 im Archivportal online.
Namensindex
Die einzelnen Urkunden sind namentlich erschlossen. Sie können hier nach Personenamen recherchieren:
https://www.archive.nrw.de/ms/search?link=BESTAND-A92x86444908380508420220404074424570.
Sie können auch einfach über die „Schlagwortsuche“ gehen und den Namen der gesuchten Person eingeben.
Hilfreiche Tipps zur Benutzung des Archivportals und dem DFG-Viewer

