Rote Kennzeichen und rote Fahrzeugscheinhefte können zuverlässigen Herstellern, Händlern und Werkstätten von Kraftfahrzeugen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.
Für den Antrag auf Erteilung von roten Dauerkennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die Zulassungsstelle vorgenommen. Diese besteht aus verschiedenen behördlichen Anfragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei bis vier Wochen.
Die Zuteilung der roten Kennzeichen erfolgt widerruflich und zeitlich befristet für ein Jahr. Nach Fristablauf oder Widerruf müssen die roten Kennzeichen und das zugehörige rote Fahrzeugscheinheft unverzüglich der Zulassungsbehörde übergeben werden.
Die roten Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden:
Aufzeichnungspflicht
Es besteht eine Aufzeichnungspflicht über jede Fahrt mit Fahrzeugen, die mit den roten Dauerkennzeichen gefahren werden.
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) zu führen, aus denen folgende Daten ersichtlich sind:
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite im roten Fahrzeugscheinheft zu verwenden. Auf der entsprechenden Seite sind die Angaben zum Fahrzeug vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. Sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.
Sofern das rote Fahrzeugscheinheft vollgeschrieben ist, ist ein neues rotes Fahrzeugscheinheft zu beantragen. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen roten Fahrzeugscheinheftes beträgt 12,30 Euro.
Verlängerung von roten Dauerkennzeichen
Die Befristung der roten Kennzeichen endet nach einem Jahr. Sofern darüber hinaus die roten Kennzeichen weiter genutzt werden sollen, muss ein Antrag auf Verlängerung der Befristung der roten Dauerkennzeichen gestellt werden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nach Ablauf der Befristung besteht kein Versicherungsschutz mehr für die roten Kennzeichen. Die roten Kennzeichen dürfen dann nicht mehr genutzt werden!
Sofern die roten Kennzeichen nicht mehr benötigt werden, sind das rote Fahrzeugscheinheft und die roten Kennzeichen der Zulassungsbehörde zu übergeben.
Mitteilungspflicht
Der Verlust der roten Kennzeichen oder des roten Fahrzeugscheinheftes sind der Zulassungsbehörde unverzüglich unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen.
Veränderungen der Firmierung, der Zeichnungsberechtigung und eine Verlegung der Betriebsstätte sind der Zulassungsbehörde sofort mitzuteilen.
Gebühren
Folgende Gebühren fallen bei der Beantragung von roten Kennzeichen an:
Ersterteilung bzw. Erteilung nach Fristablauf | 152,60 Euro |
Bei fristgerechter Verlängerung | 72,60 Euro |
Ausstellung eines roten Fahrzeugscheinheftes | 12,30 Euro |
Tel. 02 51/4 92-35 11
Fax 02 51/4 92-79 52
Behördenrufnummer 115
Rudolf-Diesel-Straße 7
48157 Münster
Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr
Do. 7.30-13.30 Uhr
Do. 15-18 Uhr
Fr. 7.30-12 Uhr
Ausschließlich nur mit Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Situation.