Finanzielle Hilfen in der Energiekrise

Luftaufnahme von Münsters Innenstadt bei Nacht
 

Die Stadt Münster hilft und informiert bei Fragen etwa zum Mietzuschuss, zur Heizkostennachzahlung oder was zu tun ist, falls Menschen ihre Gas- und Stromrechnung nicht mehr bezahlen können.

Unter der Rufnummer  02 51/4 92-83 88 gibt es zu diesen Fragen Informationen.

Alternativ können sich ratsuchende Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen zum Thema Energiekosten, Mietzuschuss oder Heizkostennachzahlung auch an die Kundenzentren in den Eingangsbereichen des Sozialamtes an der Hafenstrasse und des Jobcenters im Stadthaus 2 am Ludgeri-Kreisel oder das Amt für Wohnungswesen wenden.

Gestiegene Energiepreise stellen derzeit viele Menschen vor Probleme, sie können die hohen Kosten für Strom und Gas nicht mehr bezahlen. Für sie ziehen die Stadt Münster und die Wohlfahrtsverbände an einem Strang: Ein gemeinsamer Sozialenergiefonds soll unverschuldet entstandene Energiepreisschulden ausgleichen. Der Fonds kann durch Spenden unterstützt werden.

Wie Sie Unterstützung erhalten oder mit Ihrer Spende helfen können, erklärt #teammünster

   

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims,
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
  • Bewohner eines Heimes,
  • mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen).

Antragsberechtigt für einen Lastenzuschuss sind

  • Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung,
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, eines Wohnungsrechtes oder eines Nießbrauchs oder wer Anspruch auf Bestellung oder Übertragung dieser Rechte hat,
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung, beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben.
  • Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.

Antrag auf Wohngeld - online

Vordrucke in Papierform und Annahme der Anträge

Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können Sie bei allen hier genannten Einrichtungen abgeben oder per Post an das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung schicken.

Vordrucke erhalten Sie ebenfalls beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Bahnhofstraße 8-10, 48155 Münster, sowie an folgenden Stellen:

  • Servicezentrum, Stadthaus 1
    Heinrich-Brüning-Straße 7
  • Bezirksverwaltung in Hiltrup
    Patronatsstraße 20
  • Bezirksverwaltung Nord in Kinderhaus
    Idenbrockplatz 8
  • Bezirksverwaltung Südost in Wolbeck
    Münsterstraße 7
  • Bezirksverwaltung West in Roxel
    Pantaleonplatz 7
  • Bezirksverwaltung Ost in Handorf
    Vennemannstraße 5

Weitere Informationen auf den Seiten des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung

Der Heizkostenzuschuss I (von 07/2022) hat die erhöhten Heizkosten der Wohngeldempfangenden aus der Heizperiode 2021/2022 bezuschusst.

Der Heizkostenzuschuss II soll die erhöhten Heizkosten für den Zeitraum von September bis Dezember 2022 bezuschussen. Haushalte, die in dem Zeitraum mindestens einen Monat Anspruch auf Wohngeld hatten oder haben werden, erhalten diesen Zuschuss. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, er wird vom Wohnungsamt ausgezahlt. Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen.

Ab dem 1. Januar 2023 soll eine Heizkosten- und eine Klimakomponente im Wohngeldgesetz aufgenommen werden. Der Heizkostenzuschuss entfällt dann. Außerdem wird mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz ab 01/2023 der Kreis der Anspruchsberechtigten durch eine Erhöhung des Wohngeldes ausgeweitet. Damit erhalten auch Haushalte mit höheren Einkommen Anspruch auf Wohngeld.

Die Heizkostenkomponente soll die gestiegenen Energiekosten bezuschussen. Sie ist eine Pauschale, welche die zu berücksichtigende Miete abhängig von der Personenanzahl im Haushalt erhöht. Dies führt zu einem höheren Wohngeldbetrag.

Die Klimakomponente soll strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Gebäudesanierungen bezuschussen. Auch diese Komponente ist eine Pauschale, die die zu berücksichtigende Miete abhängig von der Personenzahl erhöht. Auch hierdurch erhöht sich der Wohngeldbetrag.

Bei Fragen zum Wohngeld bietet die Stadt Münster eine telefonische Beratung an.

Wohnungsamt: Tel. 02 51/4 92-64 02 oder per E-Mail: wohnungsamt@stadt-muenster.de

Weitere Informationen, wer wohngeldberechtigt ist, wie und wo ein Antrag gestellt werden kann, gibt es auf der Internetseite des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung: www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/wohngeld oder beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:  www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Personen mit geringem Einkommen, die ihre Heizkostenrechnung nicht bezahlen können oder ihre Heizkostennachforderung aufgrund gestiegener Preise nicht zahlen können, wenden sich bitte an das Jobcenter. Eine hohe Heizkostenabrechnung kann einen einmaligen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Das Jobcenter prüft, ob man aufgrund seines Einkommens einen solchen Anspruch auf Leistungen hat.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Antrag anlässlich gestiegener Heizkosten  (PDF, 1.30 MB)
  • Vollständige aktuelle Heizkostenabrechnung oder aktuelle Abschlagsanforderung Ihres Vermieters/Energieversorgers
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, etc.)

Jobcenter Münster: www.stadt-muenster.de/jobcenter

Hotline des Jobcenters: 02 51/4 92-92 92
Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8-16 Uhr, Freitag: 8-13 Uhr oder per E-Mail: jobcenter@stadt-muenster.de

Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sind auch von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfängern von BAföG sollen alle Studierenden und Fachschülerinnen und -schüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten.

Ab Dezember 2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung. Wegen der Steuerpflicht wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker und sorgt so für einen sozialen Ausgleich.

Fragen und Antworten zur Energiepreispauschaule (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende gibt's beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ein PDF zum Download ist dort ebenfalls hinterlegt.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Hilfen, durch die Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen können. Sie haben hierauf einen Anspruch, wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, voll erwerbsgemindert sind oder voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sind, keine Grundsicherung für Arbeitsuchende des Jobcenter Münster oder Wohngeld erhalten. Der Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" kann beim Sozialamt eingereicht werden.

Weitere Informationen mit dem Antrag zum Download gibt's beim Sozialamt.

Informationen zum Bürgergeld oder anderen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II):
Erwerbsfähige, die den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen nicht finanzieren können, müssen beim Jobcenter Münster Bürgergeld für sich bzw. Sozialgeld für die nicht erwerbsfähigen Angehörigen beantragen.

Entlastungen der Bundesregierung

Umfangreiche Entlastungspakete sollen dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern und Energiekosten zu dämpfen. Die Bundesregierung hat alle Maßnahmen zusammengefasst:  www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

Telefon-Hotline zur Energiekostenberatung

Hotline

Bei Fragen rund um Energiekosten und die Entlastungspakete und um das Thema Katastrophenschutz, zu Ansprüchen auf Asylbewerberleistungen, Leistungen der Grundsicherung im Alter, Wohngeldleistungen, Leistungen des Jobcenters, hat die Stadtverwaltung eine Hotline eingerichtet.

Telefon:  02 51/4 92-83 88

Energieberaterinnen und -berater

Energieberatung

Die Stadt bietet eine kostenlose und persönliche Energieberatung zum Thema Energiespartipps an. Die Termine lassen sich über ein Online-Portal buchen.