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Kreisverkehr Von-Esmarch-Straße
Unfallhäufungsstelle Kreisverkehr Von-Esmarch-Straße/Busso-Peus-Straße/Roxeler Straße
Am 20. Mai 2025 hat der Rat der Stadt Münster den Grundsatzbeschluss gefasst, den Kreisverkehr an der Kreuzung Von-Esmarch-Straße, Busso-Peus-Straße und Roxeler Straße in eine ampelgesteuerte Kreuzung umzubauen. Ausschlaggebend für diese Maßnahme ist die Einstufung des Kreisverkehrs als Unfallhäufungsstelle seit dem Jahr 2018. Insbesondere beim Ein- und Ausfahren kommt es dort regelmäßig zu Kollisionen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden. Diese Unfälle häufen sich aufgrund des ausgesprochen hohen Radverkehrsaufkommens vor allem morgens an der Roxeler Straße und abends an der Busso-Peus-Straße.
Im Vorfeld der Entscheidung wurden verschiedene Varianten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit miteinander verglichen, wobei neben der Ampelkreuzung auch ein optimierter Umbau des bestehenden Kreisverkehrs zur Debatte stand. Ein Fachgutachter bewertete die Optionen und sprach sich schließlich für die ampelgesteuerte Kreuzung aus. Für diese Variante sprachen neben dem hohen Maß an Verkehrssicherheit auch eine ausreichende Verkehrsqualität für alle Verkehrsarten sowie die Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an der Ampelanlage zu bevorrechtigen. Zwar bot die Kreisverkehr-Variante den Vorteil, dass Verkehrsteilnehmende nicht an roten Ampeln warten müssen, jedoch räumte der Rat bei seiner finalen Entscheidung der Verkehrssicherheit das höhere Gewicht ein.
Antworten auf häufige Fragen zum Umbau des Kreisverkehrs
Fragen zum Anlass
Warum wurde der Kreisverkehr überplant?
Der Kreisverkehr ist seit dem Jahr 2002 in Betrieb und erstmalig im Jahr 2004 unfallauffällig geworden. Seitdem ist der Kreisverkehr nahezu durchgehend stark unfallauffällig und seit dem Jahr 2018 liegt durchgängig eine Unfallhäufungsstelle vor. Im Zeitraum von 2018 bis 2025 wurden über 73 Unfälle mit 42 verletzten Verkehrsteilnehmenden von der Polizei Münster registriert. Alle verletzten Verkehrsteilnehmenden waren mit einem Zweirad unterwegs, der überwiegende Teil davon (86 Prozent) mit dem Fahrrad.
Welche konkrete Situation ist unfallauffällig?
Durch die Unfallaufnahme und -dokumentation der Polizei wird das Muster der Unfälle festgestellt. In der Analyse der Unfälle ist klar zu sehen, dass es vor allem beim Einfahren und Verlassen des Kreisverkehrs zu Unfällen zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugen kommt. Hier stechen der südliche Knotenpunktarm über die Roxeler Straße in den Morgenstunden und in den Abendstunden der nördliche über die Busso-Peus-Straße besonders hervor.
Was ist eine Unfallhäufungsstelle?
Wenn innerhalb einer festgesetzten Frist an der gleichen Stelle immer wieder „typgleiche“ oder „artverwandte“ Unfälle stattfinden, spricht man von einer Unfallhäufungsstelle. Die Häufigkeit wird über zwei Wege festgestellt:
- Drei Unfälle gleichen Typs innerhalt eines Jahres
- Drei bis fünf Unfälle mit Personenschaden innerhalb von drei Jahren.
Diese kann einen Straßenabschnitt, oder einen Knotenpunkt betreffen. Beinaheunfälle und nicht gemeldete Unfälle sind nicht berücksichtigt.
Was macht die Unfallkommission?
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) gibt zu §44 (StVO) zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen die Einrichtung von Unfallkommissionen vor. Die Arbeit der Unfallkommission hat zum Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und damit Straßenverkehrsunfälle zu reduzieren und deren Folgen abzumindern. Hierzu werden Unfallhäufungsstellen identifiziert und geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung entwickelt. Mitglieder der Unfallkommission sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, der einzelnen Straßenbaulastträger (das Amt für Mobilität und Tiefbau für die Stadt Münster und der Landesbetrieb Straßen.NRW) sowie der Straßenverkehrsbehörde (das Ordnungsamt der Stadt Münster).
Was hat die Unfallkommission beschlossen?
Im März 2023 hat die Unfallkommission nach intensiver Diskussion den Beschluss gefasst, den Kreisverkehr in einen ampelgesteuerten Knoten umzuwandeln. Die Verwaltung hat darauf aufbauend den politischen Gremien eine entsprechende Planung vorgelegt.
Was hat die Politik beschlossen?
Der Rat hat im Mai 2025 die Planung für eine ampelgesteuerte Kreuzung aufgrund eines Antrags der Bezirksvertretung Münster-West gestoppt und die Beauftragung eines Gutachtens durch das Ingenieurbüro Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen aus Bochum zur Umgestaltung des Kreisverkehrs beschlossen.
Den Änderungsbeschluss des Rates finden Sie hier.
Das Gutachten zur Umgestaltung des Kreisverkehrs wurde im Januar 2026 der Politik mit einer Berichtsvorlage zur Beratung vorgelegt. Per Grundsatzbeschluss im Mai 2026 hat der Rat mehrheitlich dem Umbau des Kreisverkehrs in eine ampelgesteuerte Kreuzung zugestimmt.
Was beinhaltet das Gutachten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit?
Es wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die langjährige Unfallhäufungsstelle untersucht. Dafür wurden das zukünftige Verkehrsaufkommen prognostiziert und drei Ausbauvarianten entwickelt. Das Büro Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen aus Bochum hat das Gutachten erstellt.
Fragen zum Gutachten
Was beinhaltet das Gutachten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit?
Es wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die langjährige Unfallhäufungsstelle untersucht. Dafür wurden das zukünftige Verkehrsaufkommen prognostiziert und drei Ausbauvarianten entwickelt. Das Büro Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen aus Bochum hat das Gutachten erstellt.
Welche Ausbauvarianten hat der Gutachter untersucht?
In dem Gutachten wurden folgende Knotenpunktarten entwickelt:
Optimierter Kreisverkehr mit benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen
Auf welchen Grundlagen basiert das Gutachten?
Die Verkehrsnachfrage für den Prognosehorizont 2035 sowie die Knotengeometrie für die Ausbauvarianten dienen als Eingangsgrößen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit. Hierfür wird das standardisierte Verfahren des „Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) angewendet. Die verkehrlichen Auswirkungen werden für die einzelnen Varianten in einem mikroskopischen Verkehrsmodell simuliert (s. u.). Die abschließende Beurteilung erfolgt mittels sogenannter „Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs“ (QSV), die dem Schulnotensystem (A=sehr gut bis E=ungenügend) entsprechen.
Welche städtebaulichen Entwicklungen mit verkehrlichem Bezug zum Kreisverkehr wurden im Gutachten berücksichtigt?
Im Gutachten sind die perspektivischen Entwicklungen des Stadtbezirks West mit den Stadtteilen Gievenbeck und Sentrup berücksichtigt worden.
Besonders zu nennen sind hier die Entwicklungen der beiden Münster-Modell-Quartiere Busso-Peus-Straße (MMQ2) und Steinfurter Straße (MMQ1), welche autoarm gestaltet werden sollen, die Urbanen-Wissens-Quartiere rund um Coesfelder Kreuz und Corrensstraße, das UKM sowie die Entwicklung des Oxford-Quartiers an der Roxeler Straße. Es wurden nur solche städtebaulichen Entwicklungen berücksichtigt, die bereits durch politische Beschlüsse auf den Weg gebracht wurden.
Was kann ich mir unter einer Simulation vorstellen?
Das Verkehrsgeschehen wird über computergestützte Verfahren in einem Verkehrsmodell berechnet und für die einzelnen Ausbauvarianten in der Spitzenstunde dargestellt. Die Spitzenstunde kennzeichnet die Zeit der höchsten täglichen Verkehrsbelastung. Die Videos stellen die Ergebnisse anschaulich dar:
Visualisierung für den optimierten Kreisverkehr mit benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen
Visualisierung für den optimierten Kreisverkehr mit Radverkehr im Mischverkehr
Welche Kriterien lagen der Empfehlung zugrunde?
Die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der ausgearbeiteten Varianten sind
- Verkehrssicherheit und
- Leistungsfähigkeit.
Diese werden aus den „obersten Zielen“ des Straßenverkehrsrechts abgeleitet. Dabei wurde Bezug auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) genommen. Darin heißt es kurz zusammengefasst, dass der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden höhere Priorität beigemessen werden soll als der Leichtigkeit des Verkehrs. Darüber hinaus wurden die Akzeptanz und die Anpassungsfähigkeit auf eine schwankende Verkehrsnachfrage berücksichtigt.
Zu welcher Empfehlung kommt das Gutachten?
Der Gutachter empfiehlt, den Kreisverkehr in eine ampelgeregelte Kreuzung umzubauen. Die ampelgeregelte Kreuzung gewährt ein sehr hohes Maß an Verkehrssicherheit, bietet eine ausreichende Verkehrsqualität für alle Verkehrsarten und genießt eine hohe Akzeptanz über alle Verkehrsarten. Damit wird dem Paradigmenwechsel der jüngsten Novellierung der Straßenverkehrsordnung aus den Jahren 2024/2025, mit dem die Verkehrssicherheit und „Vision Zero“ explizit als oberstes Ziel definiert wird, Rechnung getragen.
Das Kapitel 5.3 Ganzheitliche Bewertung der Varianten finden Sie hier.
Fragen zu Rad- und Busverkehr
Welche Auswirkungen hat eine ampelgeregelte Kreuzung auf die ÖPNV-Beschleunigung?
Eine ÖPNV-Beschleunigung kann an ampelgeregelten Kreuzungen durch die Steuerungstechnik deutlich verbessert werden. Der ÖPNV kann sich mithilfe von Sensoren/Sendern frühzeitig an der Ampel „anmelden“ und seine Fahrtrichtung frei schalten. An einem Kreisverkehr ist dies tendenziell problematisch, da aufgrund der Vorfahrtsregelung keine bevorrechtigte Einfahrt in den Kreis möglich ist.
Müssen neben den Straßenbauarbeiten auch weitere Maßnahmen an der öffentlichen Infrastruktur erfolgen und entstehen hierdurch Synergien (Kosten, Einschränkungen)?
Ja, es müssen zeitgleich Arbeiten an der Kanalisation und Anpassungsarbeiten der Stadtnetze an den Versorgungsleitungen vorgenommen werden. Die Arbeiten an der Kanalisation müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben unabhängig vom Umbau zu einer ampelgeregelten Kreuzung durchgeführt werden.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Komfort für den Radverkehr am ampelgesteuerten Knotenpunkt zu verbessern?
Für den Radverkehr wird eine Führung auf Niveau der Fahrbahn in drei Armen des Knotenpunkts ermöglicht. Aufgrund des Baumbestands und der damit verbundenen Flächenverfügbarkeit ist dies im vierten Arm nicht möglich. Weitere Angebote, welche z. B. Einfluss auf die Ampelsteuerung nehmen können, sind angedacht, aber noch nicht umsetzungsreif.
Warum ist die Ampel-Variante nicht per se fahrradunfreundlich?
Ampelgeregelte Kreuzungen können tageszeit- und verkehrsabhängig gesteuert werden. Das bedeutet, dass Grün- und Rotphasen in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen verteilt werden. Die Verkehrsabhängigkeit bezieht sich auf Rad- und Kfz-Verkehr. Busse können gesondert bevorrechtigt werden. Tageszeitliche Schwankungen können ebenfalls berücksichtigt werden
Fragen zum weiteren Vorgehen
Wie geht es mit der Planung weiter?
Nach dem erfolgten Grundsatzbeschluss wurde der Planungsprozess Anfang Juni 2026 wieder aufgenommen und soll kurzfristig abgeschlossen werden.
Welche Beschlüsse stehen noch aus?
Für die Umsetzung der Maßnahme wird durch die Verwaltung ein Planungs- und Baubeschluss eingeholt. Dieser ist für die Sitzungen im September 2026 vorgesehen.


