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Bewohnerparkausweise
Online Service Bewohnerparkausweise
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Bewohnerparkausweise
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis
- Sie müssen in einer Parkzone in Münster mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen.
- Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis.
- Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
- Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein.
Sie benötigen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis
- Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung - nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
Die Sonderparkberechtigung beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
Sind alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente sowie Entrichtung der Gebühr in allen Bürgerbüros ausgestellt werden. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.
Bewohnerparkausweise können Sie auch über unseren Internetservice Bewohnerparken Online beantragen.
Gebühren
Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig. Die Gebühr beträgt 17 Euro.
Der Bewohnerparkausweis ist gültig ab Antragsdatum.
Im Antrag Bewohnerparken Online können Sie mit Paypal, Kreditkarte und Giropay zahlen.
In den Bürgerbüros können Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Wegen einer eventuell noch bestehenden Restgültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird die Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe nicht erstattet.
Benachrichtigungsservice per E-Mail
Auf Wunsch informieren wir Sie per E-Mail rechtzeitig vorher über den Ablauf des Bewohnerparkausweises. Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, geben Sie bitte bei persönlicher Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse an.
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