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Bewohnerparkausweise
Derzeitiges Verfahren für Bewohnerparkausweise
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 eine Satzung zur Festlegung der Kosten für einen Bewohnerparkausweis beschlossen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das eine Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg für ungültig erklärt hat, hat auch in Münster dazu geführt, dass die vom Rat beschlossene Satzung in der Sitzung des Rates am 20. September 2023 aufgehoben werden musste. Die Stadtverwaltung Münster bereitet zurzeit eine neue rechtliche Regelung vor, die auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 15. Februar 2023 eine neue Gebührenregelung für das Bewohnerparken regeln soll.
Bis der Rat diese neue Rechtsverordnung beschlossen hat, gilt Folgendes:
- Personen, die einen gültigen Bewohnerparkausweis haben bzw. deren Ausweis ab dem 13. Juni 2023 abgelaufen ist, müssen keinen neuen Bewohnerparkausweis beantragen. Ihr Ausweis kann bis zu einer Neuregelung auch über das Ablaufdatum hinaus weiterhin im Kraftfahrzeug ausgelegt werden.
- Ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die zurzeit noch keinen Bewohnerparkausweis besitzen und die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können den Ausweis wie bisher online oder im Bürgerbüro (Tipp: Termin buchen) beantragen. Sie erhalten dann einen Ausweis, der bis zum 31. Januar 2024 befristet ist und für den zunächst keine Gebühren erhoben werden.
- Zur Wahrung der Rechtssicherheit erfolgt die Gebührenfestsetzung für alle seit dem 14. Juni 2023 ausgestellten Bewohnerparkausweise erst nach Abschluss der rechtlichen Prüfung. Sie erhalten dann einen entsprechenden Gebührenbescheid.
Bewohnerparkausweise
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis
- Sie müssen in einer Parkzone in Münster mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen.
- Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis.
- Eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit zulässig.
- Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
- Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein.
Sie benötigen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis
- Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung - nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
Die Sonderparkberechtigung beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
Sind alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente sowie Entrichtung der Gebühr in allen Bürgerbüros ausgestellt werden. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.
- Nutzungsnachweis/Halterbescheinigung (PDF, 281 KB)
- Parkzonen