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Bewohnerparkausweise
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 eine neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen.
Bis zum 4. Juni 2023 für 17 Euro beantragte Bewohnerparkausweise sind bis zum 30. Juni 2023 gültig.
Am 5. Juni 2023 ist eine Antragstellung wegen der Systemumstellung nicht möglich.
Ab dem 6. Juni 2023 können Sie Bewohnerparkausweise zu den neuen Gebührensätzen beantragen. In Ausnahmefällen können Sie im Juni 2023 weiterhin für 17 Euro einen Bewohnerparkausweis mit dem Ablaufdatum 30. Juni 2023 beantragen.
Online Service Bewohnerparkausweise
Informieren Sie sich, auch unter FAQ Bewohnerparken, und nutzen dann unseren Service Bewohnerparken Online
Bewohnerparkausweise
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis
- Sie müssen in einer Parkzone in Münster mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen.
- Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis.
- Eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit zulässig.
- Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
- Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein.
Sie benötigen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis
- Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung - nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
Die Sonderparkberechtigung beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
Sind alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente sowie Entrichtung der Gebühr in allen Bürgerbüros ausgestellt werden. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen.
Bewohnerparkausweise können Sie auch über unseren Internetservice Bewohnerparken Online beantragen.
Gebühren
Zum 1. Juli 2023 tritt die neue Bewohnerparkausweis-Gebührenordnung in Kraft.
Bis zum 4. Juni 2023 neu beantragte Bewohnerparkausweise sind bis zum 30. Juni 2023 gültig. Die Gebühr beträgt 17 Euro.
Ab dem 5. Juni 2023 gelten folgende Gebühren:
- für kleine beziehungsweise kurze Fahrzeuge (Länge unter 4,21 Meter) beträgt die Gebühr 130 Euro (ab 01.07.2024 - 260 Euro) pro Jahr,
- für mittelgroße (Länge ab 4,21 Meter bis 4,70 Meter) beträgt die Gebühr 160 Euro (ab 01.07.2024 - 320 Euro) und
- für große (Länge ab 4,71 Meter bis 5.25 Meter) beträgt die Gebühr 190 Euro (ab dem 01.07.2023 -380 Euro.
Für Bewohnerinnen und Bewohner, die einen Münster-Pass besitzen, gilt eine Gebühr von 80 EUR pro Jahr.
Das Park-Sonderrecht kann erst mit Erhalt des Bewohnerparkausweises genutzt werden. Unabhängig davon wird der Bewohnerparkausweis mit dem Datum der Antragstellung ausgestellt.
Im Antrag Bewohnerparken Online können Sie mit Paypal, Kreditkarte und Giropay zahlen.
In den Bürgerbüros können Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Wegen einer eventuell noch bestehenden Restgültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird die Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe nicht erstattet.
Benachrichtigungsservice per E-Mail
Auf Wunsch informieren wir Sie per E-Mail rechtzeitig vorher über den Ablauf des Bewohnerparkausweises. Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, geben Sie bitte bei persönlicher Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse an.
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