Seiteninhalt
Führungszeugnis
Coronavirus: Kontakte zur Stadtverwaltung online und telefonisch suchen
Beachten Sie bitte unbedingt die allgemeinen Hinweise des Amtes für Bürger- und Ratsservice während der Corona-Pandemie.
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis können Sie auch direkt beim Bundesamt für Justiz mit Ihrem Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion beantragen.
Wenn Ihnen das nicht möglich ist können Sie ab sofort ein Führungszeugnis in Münster schriftlich beantragen.
Für die Beantragung Ihres Führungszeugnis werden folgende Unterlagen benötigt. Benötigte Nachweise fügen Sie bitte bei.
- ausgefülltes Antragsformular (PDF, 293 kB)
- Kopie des Ausweises/Passes
- Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck erforderlich.
- Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.
- Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
- Die Gebühren in Höhe von 13 Euro sind unter Angabe des Kassenzeichens 3933.0043.0000 und dem Verwendungszweck "Führungszeugnis" auf das unten angegebenen Konto zu überweisen. Der Nachweis über die Einzahlung muss ebenfalls beigefügt werden.
Konten der Stadtkasse
- Sparkasse Münsterland Ost, IBAN DE10 4005 0150 0000 0007 52, BIC WELADED1MST
Das Verfahren gilt auch für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
-
Flyer Onlinebeantragung Bundesamt für Justiz
Flyer Bundesamt für Justiz (PDF, 859 KB)
externes PDF - nicht barrierefrei - Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
- Sie haben einen neuen Personalausweis mit eID sowie ein Kartenlesegerät? Dann nutzen Sie doch den Online-Service des Bundesamtes für Justiz
- Ihre Punkte beim Kraftfahrtbundesamt können Sie direkt in Flensburg erfragen: Online-Service