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FAQ Bewohnerparken
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Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 eine neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Auf dieser Seite beantwortet die Stadtverwaltung die häufigsten Fragen zum Thema:
Wie hoch fallen die Gebühren für Bewohnerparkausweise zukünftig aus?
Im ersten Schritt erfolgt ab dem 1. Juli 2023 eine Erhöhung auf mindestens 130 Euro bis maximal 190 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Juli 2024 soll die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis dann für die Stadt kostendeckend sein und beträgt mindestens 260 Euro bis maximal 380 Euro pro Jahr. Es ist eine Staffelung nach Länge des Fahrzeugs vorgesehen: Für kleine beziehungsweise kurze Fahrzeuge (Länge unter 4,21 Meter) beträgt die Gebühr 260 Euro pro Jahr, für mittelgroße (Länge ab 4,21 Meter bis 4,70 Meter) liegt sie bei 320 Euro und für große (Länge ab 4,71 Meter) bei 380 Euro. Bewohnerinnen und Bewohner, die einen Münster-Pass besitzen, sollen entlastet werden: Ihnen soll die Gebühr teilweise erstattet werden, sodass sie sich auf pauschal 80 EUR pro Jahr reduziert.
Warum werden die Gebühren angepasst? Wie hat die Stadtverwaltung die neuen Gebühren berechnet?
Die jährlichen Gebühren für das Bewohnerparken wurden bislang durch das Bundesrecht mit einem Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis maximal 30,70 Euro pro Jahr vorgegeben. In Münster werden seit 1993 17 Euro pro Jahr erhoben und damit weniger als maximal zulässig.
Die Anpassung der Gebühren liegt in der neuen Gesetzgebung begründet: Seit Februar 2022 dürfen Kommunen nicht nur eine Verwaltungsgebühr erheben, sondern auch weitere Kosten (Herstellung, Unterhalt sowie Kontrolle der Parkplätze) auf die Nutzerinnen und Nutzer der Parkflächen übertragen. Die zukünftigen Gebühren bemessen sich daher genau daran, welche Herstellungs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Parkraum sowie bei der Überwachung der Parkregelung für die Stadt entstehen. Durch die Staffelung nach Fahrzeuglänge (siehe Frage 1) wird dabei die in Anspruch genommene Parkfläche je Fahrzeug berücksichtigt.
Aktuell werden die Mittel für die Bereitstellung von Parkplätzen aus dem allgemeinen städtischen Haushalt finanziert, da die Gebühren derzeit nicht den tatsächlichen Kosten für den öffentlichen Parkraum entsprechen. Die neue Gebührenhöhe soll dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst zukünftig die Kosten des Bewohnerparkens decken. Münster folgt damit Städten wie Freiburg, Bonn und Tübingen, die von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht haben.
Ziel ist es, den Parkraum flächendeckend zu angemessenen Preisen anzubieten, auch um die Zahl der Autos in Städten zu reduzieren. Die neuen Gebühren sind somit auch ein Baustein der Mobilitätswende und für den Klimaschutz in Münster.
Die Berechnung der Gebühren berücksichtigt die Empfehlungen des Hinweispapiers "Ansätze zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise" des Zukunftsnetzes Mobilität NRW, herausgegeben vom Deutschen Städtetag. Verglichen mit anderen Angeboten für die Nutzung von Parkplätzen in Münster ist ein Bewohnerparkplatz weiterhin günstig: 260 Euro im Jahr für einen Bewohnerparkausweis bedeuten 21,67 Euro im Monat beziehungsweise 0,72 Euro pro Tag.
Wofür werden die Mehreinnahmen durch die Anpassung der Gebühren verwendet?
Der Rat der Stadt Münster hat die Stadtwerke Münster beauftragt, gemeinsam mit den entsprechenden Partnern parallel zum bundesweiten 49-Euro-Ticket bis zum 1. August 2023 ein möglichst regional gültiges ÖPNV-Abo-Ticket zum monatlichen Preis von 29 Euro in Münster einzuführen. Zur Kompensation sollten gemäß Ratsbeschluss Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung erzielt werden.
Konkret sollen die Mehraufwendungen für das 29-Euro-Ticket mittels Reduktion der Sachaufwendungen in der Fahrbahninstandsetzung um 2 Millionen Euro in 2023 (sowie weitere 2 Millionen Euro in 2024 und jeweils 1,5 Millionen Euro in 2025 und 2026) teilweise kompensiert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Reduktion bei der Fahrbahninstandsetzung wiederum mittels einer Anpassung der Bewohnerparkgebühren und Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung auszugleichen.
Ich habe bereits einen Bewohnerparkausweis. Ab wann gilt für mich die Gebührenanpassung?
Bewohnerparkausweise, die über den 1. Juli 2023 hinaus gültig sind, sind für die Laufzeit der noch bestehenden Genehmigung nicht von der Erhöhung betroffen. Die neuen Gebühren fallen erst bei einer Verlängerung des Ausweises an.
Verändert sich bei Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung auch der Zuschnitt der bisherigen Bewohnerparkzonen?
Nein, an der räumlichen Anordnung der Bewohnerparkzonen ändert sich durch die Anpassung der Gebührenhöhe zunächst nichts. Eine Übersicht über die aktuellen Bewohnerparkzonen ist hier zu finden: Parkzonen
Ich möchte kurzfristig einen Bewohnerparkausweis beantragen. Welche Regelungen gelten für mich?
Die Stadtverwaltung stellt Bewohnerparkausweise aktuell nur noch mit einer Gültigkeit bis zum 30. Juni 2023 aus, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.
Sind zukünftig weitere Anpassungen der Gebühr möglich?
Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis sollen sich zukünftig konkret an den für die Stadt entstehenden Kosten für einen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum orientieren (siehe Frage 2). Die Höhe der Gebühren ist dabei nicht ausdrücklich begrenzt. Das Land NRW hat explizit darauf verzichtet, einen Höchstsatz festzulegen.
Die jährliche Gebühr ist im ersten Jahr nach der Anpassung – also bis zum 30. Juni 2024 – auf 50 Prozent der neuen Gebührenhöhe festgelegt. Erst ab dem 1. Juli 2024 wird die neue jährliche Gebühr zu 100 Prozent erhoben (siehe Frage 1).
Wird es zukünftig weitere Bewohnerparkzonen in Münster geben?
Aktuell befindet sich ein integriertes Parkraumkonzept der Stadt Münster in der Erarbeitung. Das Gutachten wird im Verlauf der weiteren Bearbeitung konkrete ergänzende Empfehlungen zur Parkraumbewirtschaftung (unter anderem auch zu Bewohnerparkzonen) für die erweiterte Innenstadt geben sowie – Stand jetzt – Grundsatzempfehlungen für die Außenstadtteile treffen. Die Fertigstellung sowie Erörterung und Beschlussfassung des Parkraumkonzeptes soll im September 2023 erfolgen. Bei einer möglichen Empfehlung, zusätzliche Bewohnerparkzonen einzurichten, ist zu beachten, dass dies bestimmten rechtlichen Voraussetzungen unterliegt (siehe Frage 9).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bewohnerparkzone einzurichten?
Die Einrichtung von Bewohnerparkzonen ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e):
- Es herrscht ein Mangel an privaten Stellflächen
- Es herrscht ein erheblicher allgemeiner Parkdruck
- Bewohnerinnen und Bewohner finden regelmäßig keinen ausreichenden Stellplatz für ihr Fahrzeug in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung zu ihrer Wohnung
- Der Bereich dehnt sich nicht über mehr als 1.000 Meter aus
- Es handelt sich um einen Nahbereich, der von Bewohnerinnen und Bewohnern zum Parken aufgesucht wird
- Innerhalb von Bewohnerparkzonen dürfen Werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 Prozent der Parkflächen für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert sein
- In der übrigen Zeit dürfen es nicht mehr als 75 Prozent sein
Gibt es innerhalb von Bewohnerparkzonen auch Stellplätze, die kostenfrei zur Verfügung stehen?
Innerhalb von Bewohnerparkzonen dürfen Werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 Prozent der Parkflächen für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert sein, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 Prozent (siehe Frage 9). Innerhalb der aktuellen Bewohnerparkzonen in Münster bestehen für die nicht für Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Stellplätze anderweitige Bewirtschaftungen (z. B. Park-Automaten oder Parkscheiben), aber in der Regel auch nicht bewirtschaftete (kostenfreie) Parkräume.
Berücksichtigt die Gebührenanpassung das Einkommen der Nutzerinnen und Nutzer?
Eine einkommensabhängige Gebührenstaffelung ist nach aktueller Auffassung des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW rechtlich nicht möglich. Die Gebührenhöhe muss jedoch so bemessen sein, dass sie von den typischen Bewohnerinnen und Bewohnern des jeweiligen Quartiers bezahlbar ist. Berücksichtigung finden kann demensprechend eine Gebührendifferenzierung, die sich auf objektive Kriterien stützt und die Auswirkungen auf sozial schwächer gestellte Bürgerinnen und Bürger von vornherein berücksichtigt. In Münster soll daher im Rahmen der neuen Gebührenordnung die Möglichkeit bestehen, dass Angehörige eines Haushaltes mit dem Münster-Pass die Grundgebühren für Bewohnerparkausweise teilweise erstattet bekommen. So sollen die Kosten für Bewohnerparkausweise für Haushalte mit dem Münster-Pass pauschal 80 EUR pro Jahr betragen (statt 260 bis 380 Euro) (siehe Frage 1).
Was genau ist ein Münster-Pass?
Der Münster-Pass soll Menschen mit geringem Einkommen unterstützen. Ihn bekommen daher Personen, die in Münster wohnen und eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
Ändert sich durch die Gebührenanpassung etwas für Tagesbesucherinnen und -besucher?
Nein, an der Situation für Tagesbesucherinnen und -besucher ändert sich durch die Anhebung der Gebühren nichts. Das städtische Parkleitsystem stellt das Angebot an Parkhäusern und -plätzen im Stadtgebiet dar. Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten wie beispielsweise Straßenparkplätze.
Steigen durch die Gebührenanpassung auch die Kosten für Handwerker-Parkgenehmigungen?
Nein, die Gebühren für Bewohnerparkausweise sind getrennt von anderen Ausnahmegenehmigungen zu betrachten. Diese sind jährlich von der Verwaltung in Bezug auf den damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteil zu überprüfen. Daher wurden zum 1. Januar 2023 einzelne Gebührentarife – auch der der Handwerker-Parkgenehmigungen – geringfügig angepasst. Seit dem 1. Januar 2023 kosten diese für das Stadtgebiet Münster 221 Euro pro Jahr. Zuvor wurde die letzte Anpassung zum 1. Januar 2021 auf damals 210 Euro pro Jahr vorgenommen. Eine weitere Gebührenerhöhung ist im Jahr 2023 weder für die Handwerker-Parkausweise noch für andere Ausnahmegenehmigungen der Straßenverkehrsbehörde beabsichtigt. Die aktuellen Gebührentarife sind hier zu finden: Gebührentarife
Weitere Informationen zu Handwerker-Parkgenehmigungen sind hier zu finden: Handwerker-Parkgenehmigung
Die Anpassung der Gebühren soll auch ein Baustein der Mobilitätswende und für den Klimaschutz in Münster sein. Was tut die Stadt darüber hinaus, um den Anteil klimafreundlicher Mobilität zu erhöhen?
Neben der Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise fördert die Stadt Münster alternative Verkehrsmittel – insbesondere den Geh- und Radverkehr sowie den ÖPNV. Diese Alternativen sollen auch zukünftig sukzessive gestärkt und ausgebaut werden, damit ein Umstieg auf klimaschonende Verkehrsmittel attraktiver wird.