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Anmeldung
Coronavirus: Kontakte zur Stadtverwaltung online und telefonisch suchen
Beachten Sie bitte unbedingt die allgemeinen Hinweise des Amtes für Bürger- und Ratsservice während der Corona-Pandemie.
Neu in Münster? Herzlich willkommen!
Für die Anmeldung benötigen wir:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung"
- den Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
Kommen Sie persönlich in eines der Bürgerbüros müssen Sie den Vordruck Anmeldung nicht vorher ausdrucken und ausfüllen. Wir erheben die Daten in Ihrem Beisein direkt.
- Meldeschein Anmeldung inklusive Hinweise
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Beiblatt zur Anmeldung
(PDF, 142 KB)
erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung -
Wohnungsgeberbestätigung
(PDF, 144 KB)
Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine vom Wohnungsgeber / -eigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus. - Datenschutz - Hinweise nach DSGVO
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Einverständniserklärung - Umzug eines minderjährigen Kindes
Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Absatz 1 Satz 1 BGB). Weitere Infos im Vordruck. - Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich kommen
- Ihr Auto zieht mit um? Dann informieren Sie sich auf den Seiten der Kfz-Zulassungsstelle
- Und wo wollen Sie parken? In der Innenstadt sind Bewohnerparkzonen eingerichtet.
- Bewohnerparkausweise erhalten Sie ebenfalls bei uns.
- Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.
- Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
- Sie auch Widerspruchs- und Einwilligungsrechte.
- Informationen zur Zweitwohnungssteuer auf der Internetseite des Amtes für Finanzen und Beteiligungen