Seiteninhalt
Anmeldung
Coronavirus: Kontakte zur Stadtverwaltung online und telefonisch suchen
Beachten Sie bitte unbedingt die allgemeinen Hinweise des Amtes für Bürger- und Ratsservice während der Corona-Pandemie.
Neu in Münster? Herzlich willkommen!
Für die Anmeldung benötigen wir:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung"
- den Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
Kommen Sie persönlich in eines der Bürgerbüros müssen Sie den Vordruck Anmeldung nicht vorher ausfüllen. Wir erheben die Daten in Ihrem Beisein direkt.
- Meldeschein Anmeldung inklusive Hinweise
-
Beiblatt zur Anmeldung
(PDF, 142 KB)
erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung -
Wohnungsgeberbestätigung
(PDF, 144 KB)
Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine vom Wohnungsgeber / -eigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus. - Datenschutz - Hinweise nach DSGVO
-
Einverständniserklärung - Umzug eines minderjährigen Kindes
Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Absatz 1 Satz 1 BGB). Weitere Infos im Vordruck. - Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich kommen
- Ihr Auto zieht mit um? Dann informieren Sie sich auf den Seiten der Kfz-Zulassungsstelle
- Und wo wollen Sie parken? In der Innenstadt sind Bewohnerparkzonen eingerichtet.
- Bewohnerparkausweise erhalten Sie ebenfalls bei uns.
- Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.
- Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
- Sie auch Widerspruchs- und Einwilligungsrechte.
- Informationen zur Zweitwohnungssteuer auf der Internetseite des Amtes für Finanzen und Beteiligungen