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Einfache Melderegister-Auskunft
Einfache Melderegisterauskunft
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Münster gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Wir empfehlen die Nutzung unseres Online-Services. Hier werden Ihnen mehrere Zahlungsmethoden angeboten (Giropay, Paypal, Kreditkarte). Die automatisiert erstellte Auskunft wird Ihnen sofort online angezeigt. Sie erhalten zusätzlich eine E-Mail mit einem Link zur Auskunft (48 Stunden gültig).
Online-Service einfache Melderegisterauskunft
Antrag in Papierform
Möchten Sie dennoch einen Antrag in Papierform stellen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie vorab die Gebühr in Höhe von 11 Euro auf eines der Konten der Stadt Münster einzahlen.
Geben Sie bitte unbedingt folgendes an:
3933.0043.0000 Name, Vorname oder Firma
Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Einzahlungsbeleges Ihrer Anfrage bei. Anfragen ohne Zahlung können nicht bearbeitet werden.