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Einbürgerungsvoraussetzungen leicht erklärt
Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung bekommen möchte, gibt es dafür bestimmte Gesetze (§§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, sind abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller*innen.
Im nächsten Abschnitt werden diese Voraussetzungen erklärt.
Identität und Staatsangehörigkeit
Damit Sie eingebürgert werden können, müssen Ihre Identität (insbesondere Name und Geburtsdatum) und Ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten klar sein. Sie können dies mithilfe eines Nationalpasses oder eines anderen offiziellen Identitätsdokuments mit Lichtbild nachweisen. Wenn diese Dokumente nicht verfügbar oder abgelaufen sind, müssen Sie sich darum kümmern, neue Dokumente zu bekommen. Es ist Ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Dokumente vorlegen können, um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu beweisen.
Auch anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte müssen geeignete Dokumente vorlegen, um ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Dazu können sie sich an Familienangehörige, Verwandte oder Bekannte im Herkunftsland wenden oder einen Anwalt oder eine bevollmächtigte Person einschalten, um ihnen bei der Beschaffung von Dokumenten zu helfen.
Beispiel: |
Wenn Sie ein Dokument benötigen , das bestätigt, wer Sie sind, dann können die Migrationsberatungsstellen dabei kostenlos helfen.
In Münster gibt es mehrere solcher Stellen, darunter:
Caritas Münster
Fachdienst für Integration und Migration
Goldstraße 30, 48147 Münster
migrationsdienst@caritas-ms.de
Tel: 0251 53009-769
GGUA-Flüchtlingshilfe
Migrationsberatung
Hafenstraße 3-5, 48153 Münster
mbe@ggua.de
Tel. 02 51/1 44 86-0
Homepage: www.ggua.de
DRK-Zentrum Münster
Hamannplatz 38, 48157 Münster
Ansprechpartner: Mark Gebauer
Tel. 01 51/11 77 45 26
mark.gebauer@drk-muenster.de
Ansprechpartnerin: Stefanie Tegeler
Tel. 01 51/17 92 10 76
Stefanie.Tegeler@drk-muenster.de
Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Beratungsstelle Kinderhaus
Sprickmannplatz 3, 48159 Münster
Tel. 01 76/19 00 35 30
i.rosin@awo-ms-re.de
Beratungsstelle Coerde
Nerzweg 9, 48157 Münster
Tel. 01 76/19 00 33 65
a.priesemann@awo-ms-re.de
Diakonie Münster
Beratungs- und Bildungscentrum
Alter Steinweg 34, 48143 Münster
Tel. 02 51/4 90 15-70
b.krueger@diakonie-muenster.de
Außenstelle Stadtteil Kinderhaus
Schmüllingstr. 4, 48159 Münster
Tel. 01 57/73 88 43 75
Darüber hinaus gibt es noch eine Beratungsstelle, die speziell auf die Fragen junger Menschen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren eingeht:
Diakonie Münster
Beratungs- und BildungsCentrum
Alter Steinweg 34, 48143 Münster
s.maiwald@diakonie-muenster.de,
j.uzuh@diakonie-muenster.de,
u.thielemann-dyballa@diakonie-muenster.de
Loyalitätserklärung
Sie müssen sagen, dass Sie die Regeln und Gesetze von Deutschland akzeptieren und keine verbotenen Aktivitäten gemacht haben oder unterstützen (Loyalitätserklärung). Sie können diese Erklärung nur persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abgeben. Der Vordruck dazu ist im Antragsformular enthalten. Wenn Sie gegen die Regeln und Gesetze verstoßen haben oder versuchen, die Regierung zu stürzen, dann können Sie nicht eingebürgert werden.
Sicherer Aufenthaltsstatus
Um ein deutscher Staatsbürger zu werden, müssen Sie einen sicheren Aufenthaltsstatus haben. Das bedeutet, dass Sie entweder ein freizügigkeitsberechtigter Bürger der Europäischen Union, von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind oder eine Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU besitzen.
Kontrollieren Sie Ihren Aufenthaltstitel - Sie können nicht deutsch werden, wenn eine der folgenden Nummern im roten Kasten steht:
16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, 23a, 24, 25 Absatz 3, 25 Absatz 4, 25 Absatz 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes.
Aufenthaltszeit
Um ein deutscher Staatsbürger zu werden, müssen Sie in der Regel mindestens acht Jahre lang in Deutschland legal und regelmäßig leben. Wenn Sie einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen haben, reichen sieben Jahre aus. Wenn Sie besondere Integrationsleistungen erbracht haben, wie zum Beispiel einen deutschen Schul-, Studien- oder Berufsabschluss erworben haben oder ehrenamtlich tätig sind, können Sie bereits nach sechs Jahren eingebürgert werden. Ehe- oder Lebenspartnerinnen eines/einer deutschen Staatsbürgerin können nach drei Jahren eingebürgert werden, wenn sie seit mindestens zwei Jahren verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind. Kinder können je nach Alter und Umständen nach drei bis acht Jahren eingebürgert werden. Der "gewöhnliche Aufenthalt" bedeutet, dass Sie tatsächlich in Deutschland leben, während der "rechtmäßige Aufenthalt" bedeutet, dass Sie in dieser Zeit einen Aufenthaltstitel hatten (nicht erforderlich für EU-Bürger*innen) und legal in Deutschland leben durften. Zeiten der Duldung unterbrechen den rechtmäßigen Aufenthalt und können nicht angerechnet werden. Wenn Sie den subsidiären Schutz, Flüchtlingsstatus oder Asylstatus haben, können Ihnen gestattete Zeiten angerechnet werden.
Sprachkenntnisse
Wenn Sie körperlich dazu in der Lage sind, müssen Sie Deutsch sprechen können. Wenn Sie keine deutschsprachige Ausbildung (Schule, Berufsschule, Studium) haben, brauchen Sie ein Sprachzertifikat, das mindestens dem Niveau B1 entspricht. Nur Sprachzertifikate von bestimmten Organisationen (DSH, telc-GmbH, Goethe-Institut oder TestDaF-lnstitut) werden akzeptiert.
Staatsbürgerliche Kenntnisse
Wenn Sie in Deutschland Staatsbürger werden möchten, müssen Sie auch etwas über die Regeln und Gesetze in Deutschland und die Art und Weise, wie die Menschen hier leben, wissen. Wenn Sie dieses Wissen nicht bereits durch Ihre Schulbildung oder Ihr Studium erworben haben, müssen Sie einen Test namens "Einbürgerungstest" oder "Test Leben in Deutschland" bestehen. Um sich darauf vorzubereiten, können Sie an einem Einbürgerungskurs teilnehmen, was aber nicht Pflicht ist. Ein älterer Test namens "Orientierungskurstest" ist nicht mehr gültig.
Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
Damit Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, müssen Sie genug Geld haben, um für sich selbst und Ihre Familie zu sorgen. Sie dürfen keine finanzielle Hilfe von der Regierung bekommen, wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Bürgergeld. Sie sollten auch in der Lage sein, in Zukunft ohne diese Hilfe auszukommen. Es ist wichtig, dass Sie über einen längeren Zeitraum finanziell stabil sind. Manchmal zum Beispiel bei älteren Antragstellern ist es wichtig auch genug Geld für die Rente zu sparen. Ihre finanzielle Situation der letzten acht Jahre wird auch betrachtet, um zu sehen, ob Sie wahrscheinlich in der Lage sind, auf lange Sicht für sich selbst zu sorgen. Wenn Sie staatliche Hilfe erhalten, weil Sie zum Beispiel krank sind und nicht arbeiten können, können Sie trotzdem die Staatsbürgerschaft bekommen. In diesem Fall müssen Sie jedoch nachweisen, dass Sie nicht selbst dafür verantwortlich sind, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Behörde, die für die Einbürgerung zuständig ist, prüft sorgfältig, warum Sie zum Beispiel Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten.
Unbescholtenheit, keine erheblichen Vorstrafen
Sie dürfen keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben, die noch nicht aus Ihrem Strafregister gestrichen wurde. Sie dürfen auch nicht wegen antisemitischer, rassistischer, fremdenfeindlicher oder anderer diskriminierender Taten verurteilt worden sein. Folgende Verurteilungen werden jedoch nicht berücksichtigt:
- Eingestellte Strafverfahren,
- Erziehungsmaßnahmen oder Strafen für Jugendliche,
- Geldstrafen bis zu 90 Tagen oder
- Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt und danach aufgehoben wurden.
Mehrere Verurteilungen werden zusammengezählt. Wenn Sie im Ausland verurteilt wurden, wird dies berücksichtigt, wenn die Tat auch in Deutschland strafbar ist. Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft aktuell gegen Sie ermittelt, kann noch keine Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag getroffen werden.
Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit/Mehrstaatigkeit
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie normalerweise Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
Manchmal ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht möglich. Zum Beispiel, wenn Ihr Herkunftsland die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht zulässt oder wenn die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit unzumutbar schwierig ist. Es gibt auch Ausnahmen für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge. Im Antrag können Sie nachlesen bei welchen Ländern aktuell eine Ausnahme möglich ist. Wenn Sie die Einbürgerung beantragen, erhalten Sie noch weitere Informationen.
Gebühren
Für die Einbürgerung muss man eine Verwaltungsgebühr zahlen. Das steht im § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Die Gebühr beträgt zurzeit:
- für Antragsteller*innen über 18 Jahren, pro Person 255 €,
- für Antragsteller*innen über 16 Jahren, wenn der Antrag alleine gestellt wird 255 €,
- für Kinder unter 18 Jahren, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden je 51 €.
Die Gebühr muss nach der Antragsabgabe persönlich bei der Behörde in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Sie werden dazu aufgefordert.
Auch bei einer Ablehnung des Antrags wird die Gebühr in voller Höhe fällig. Bei freiwilliger Rücknahme des Antrags, kann ein Teil der Gebühren erstattet werden.
Quick-Check
Unser Tipp: Nutzen Sie den Quick-Check, um Ihre Einbürgerungschancen unverbindlich selbst prüfen zu können.
Mit dem Quick-Check des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.