Seiteninhalt
Antragstellung
Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Sie sollten vor der Antragstellung anhand der Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen bereits selbst überprüfen, ob Sie diese erfüllen.
Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann den Antrag eigenständig stellen. Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen.
Bitte senden Sie Ihren eigenständig vorbereiteten Antrag möglichst per Post ein. Alternativ können Sie einen verschlossenen Umschlag mit Ihrem Antrag auch in einen Briefkasten der Stadt Münster (z. B. in Stadthaus 1) einwerfen.
Damit der Antrag bearbeitet werden kann, beachten Sie hierzu bitte die folgende Checkliste:
- Jede Person über 16 Jahren muss ein eigenes Antragsformular vollständig ausfüllen.
- Zur Beantragung der Miteinbürgerung eines Kindes unter 16 Jahren, muss auf Seite 3 des Antragsformulars eines Elternteils die Frage "Mit einzubürgern?" mit "Ja" beantwortet werden.
- Das Antragsformular muss auf den Seiten 8 und 10 unterschrieben werden.
- Wird die Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren beantragt, müssen zusätzlich die sorgeberechtigten Personen (z. B. die Eltern) den Antrag auf Seite 8 unterschreiben.
- Die zusätzlich benötigten Unterlagen sollen dem Antrag vollständig in Kopie beigefügt werden. Die Checkliste hierzu finden Sie zum Herunterladen am Ende dieser Seite.
- Wichtig: Senden Sie keine Originaldokumente ein.
- Zur Gebührenzahlung werden Sie erst nach der Antragstellung aufgefordert. Senden Sie bitte kein Bargeld und überweisen Sie die Gebühr nicht, bevor Sie dazu aufgefordert werden.
- Senden Sie Ihren Antrag an:
Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Einbürgerungsbehörde
48127 Münster
Innerhalb des Verfahrens wird ein persönlicher Termin zur Vorlage der Original-Dokumente, Belehrung über die Bedeutung der Loyalitätserklärung und Gebührenzahlung notwendig. Diesen Termin müssen Sie nicht selbst vereinbaren. Wir werden Ihnen nach Eingang und Erfassung Ihres Antrags per Brief mitteilen, wann Sie vorbeikommen können und welche Originaldokumente Sie mitbringen müssen. Bis zur Mitteilung dieses Termins sehen Sie bitte von Fragen zum Bearbeitungsstand ab.
Vordrucke
Hier können Sie die Vordrucke herunterladen:
- Antragsformular – ausfüllbar (PDF, 651 KB)
- Checkliste - Einzureichende Unterlagen und Hinweise (PDF, 104 KB)
- Hinweise zum Datenschutz im Einbürgerungsverfahren (PDF, 37.5 KB)
- Vollmacht zur Durchführung von Staatsangehörigkeitsverfahren (PDF, 73.8 KB)
Loyalitätserklärungen
-
Wir haben die Loyalitätserklärung für Sie in 19 Sprachen übersetzen lassen.
Wählen Sie Ihre Sprache aus.
Persönliche Antragstellung mit Termin
Die persönliche Antragsabgabe ist im Regelfall nicht notwendig.
Sollten Sie sich allerdings unsicher sein, ob eine Antragstellung für Sie erfolgsversprechend ist, können Sie den Antrag auch persönlich in einem Termin bei der Einbürgerungsbehörde abgeben. Hierfür ist eine eigenständige Terminvereinbarung notwendig. Bitte wählen Sie zur persönlichen Abgabe eines Familienantrags (Eltern mit minderjährigen Kindern) einen Familientermin aus. Volljährige Personen benötigen einen Einzeltermin, auch wenn Sie den Antrag gleichzeitig mit den Eltern oder anderen Familienangehörigen stellen.
Bitte beachten Sie:
Damit der Antrag bearbeitet werden kann, muss das Antragsformular von jeder Person über 16 Jahren (auch bei einer Miteinbürgerung) vollständig ausgefüllt worden sein und die zusätzlich benötigten Unterlagen sollten vollständig im Original und in Kopie vorgelegt werden. Die Gebühr muss bei dem Termin bereits vollständig gezahlt werden.