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Staatsangehörigkeiten
Einbürgerung
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Gebühren
Für das Antragsverfahren einer Einbürgerung fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Gebühr beträgt:
255 € für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber,
51 € für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen,
255 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind.
Die Gebühr ist in voller Höhe bei der Antragsabgabe in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags kann ein Teil der Gebühren erstattet werden.