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Führerschein
Namensänderung
Bei Änderung Ihres Namens ist grundsätzlich die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins erforderlich. Auf die Änderung kann nur verzichtet werden, wenn der "alte" Name auf dem Personalausweis noch ersichtlich ist (Geburtsname).
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Für die Ausstellung des neuen Führerscheins sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Führerschein
- Amtliches Ausweisdokument
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
Wenn sich Ihr Name geändert hat und dieser nicht im Personalausweis oder Reisepass steht, benötigen wir zur Vorlage auch die Urkunde über die Namensänderung.
Sofern Ihr Führerschein nicht in Münster und vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, benötigen wir zusätzlich vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde.
Die Gebühr für die Namensänderung beträgt 43,40 EUR inklusive Direktversand nach Hause.